Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Raumprogramm zum Investitionsvorhaben „Neubau B 58“ wird zugestimmt.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschreibung der Ausgangslage

 

Im Stadtbezirk Nordstadt ist das Kinder- und Jugendzentrum B 58 mit durchschnittlich 125 Besucherinnen und Besuchern pro Tag eine feste und sehr gut besuchte Institution für Kinder und Jugendliche im Stadtteil.

 

Durch regelmäßig stattfindende Kulturveranstaltungen erweitert sich das Einzugsgebiet auf das gesamte Stadtgebiet und führt zu einem hohen Bekanntheitsgrad weit über die Stadtbezirksgrenzen hinaus. Perspektivisch wird die Kinder- und Jugendkulturarbeit, neben der weiterhin wachsenden Kinder- und Jugendarbeit, ein Hauptschwerpunkt in der Arbeit des B 58 sein.

 

Nachdem zunächst eine Sanierung des Bestandgebäudes geplant war, wird unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und der Notwendigkeit, die pädagogische Arbeit vor Ort fortsetzen zu können, nunmehr ein Neubau geplant. Eine entsprechende Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer ist erfolgt. Eine große Mehrheit hat sich, in Erwartung der angedachten Erweiterung der Angebote, für einen Neubau ausgesprochen.

 

2. Bedarf

 

In der vom Rat verabschiedeten Jugendhilfeplanung für den Bereich „Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit“ (DS-Nr. 10867/06) wurde als Ziel festgelegt, dass diese Einrichtungen wohnbereichsnah und gut erreichbar in den Stadtteilen angesiedelt sein sollen, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen sind ein Element der urbanen Infrastruktur und werten die Lebensqualität im Stadtteil sowie im Stadtgebiet maßgeblich auf.

 

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 leben im Stadtbezirk 331 Nordstadt rund 1.600 Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren. Diese Altersspanne stellt die Hauptnutzergruppe in der offenen Kinder- und Jugendarbeit dar. Perspektivisch ist aufgrund der Neubautätigkeiten im Bereich des Nördlichen Ringgleises mit einem deutlichen Zuwachs zu rechnen.

 

Der Bedarf für ein Kinder- und Jugendzentrum in diesem Stadtbezirk besteht somit weiterhin.

 

Bezüglich der im B 58 stattfindenden Jugendkulturarbeit besteht ein bekannt hoher Bedarf. Veranstaltungen im Konzert- und Theaterbereich sind seit Jahren ein fester Bestandteil der Arbeit des B 58 und erreicht junge Menschen in Braunschweig und in der Region. Die Besucherzahlen sind durchweg sehr gut und das B 58 hat weit über die Stadtgrenze von Braunschweig einen exzellenten Ruf. Das B 58 trägt somit zentral zur Attraktivität der Stadt Braunschweig bei. Die vorhandenen Bandproberäume sind durchweg bis an die Belegungsgrenze frequentiert. Ein Jugendkulturzentrum dieser Art findet sich in allen größeren Städten wieder und gehört zur Unterstützung der jungen, kreativen Menschen zu einem attraktiven Angebot einer großen Kommune.

 

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Das Raumprogramm für das B 58 umfasst einen Flächengesamtbedarf von 1.444 und ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Durch die unterschiedliche konzeptionelle Ausrichtung der verschiedenen Angebotsbereiche (Jugendzentrum, Jugendkultur, Tonstudio Löwenhertz) ist die Möglichkeit einer Doppelnutzung von Räumlichkeiten selten gegeben. Durch geschickte zentrale Anordnung könnten Räume ggf. unter Beibehaltung der Gesamtfläche entwurfsmäßig zusammengefasst werden (z. B. Lager- und Abstellräume). Eine Ausgestaltung kann durch die entsprechenden architektonischen Entwürfe erfolgen.

 

Bei der Größe der Räume mit Aufenthaltscharakter werden grundsätzlich 2 m² pro voraussichtlich nutzender Person zu Grunde gelegt. Dies entspricht der Grundlage von Raumprogrammen im Schulbereich. Bei entsprechender technischer Ausstattung von Räumen ist der benötigte Flächenbedarf hinzuzurechnen.

 

4. Kosten

 

r das Bauvorhaben liegt noch keine Planung mit Kostenermittlung vor. Für das Jahr 2022 sind Planungsmittel in der Haushaltsplanung vorgesehen. Auf Basis der geplanten Sanierung stehen ab 2023 im Haushalt 9.970.000 € zur Verfügung. Eine Anpassung des Investitionsbedarfs erfolgt bei Bedarf.

 

 

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Anlagen

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