Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16346-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkplatz vor dem Freibad Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.09.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Fraktionen SPD, BIBS sowie Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2021 (DS 21-16346) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH begrüßt die Anregung des Stadtbezirksrates zur Ausweisung eines Stellplatzes vor dem Freibad Waggum für die Schwimmaufsicht der DLRG.
Die Gesellschaft besitzt jedoch außerhalb des Freibadgeländes keine Zuständigkeit. Die Stadtverwaltung hat im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Einrichtung eines Parkplatzes südlich des Freibadgeländes mit folgendem Ergebnis geprüft:
Bei den genannten Flächen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum.
Der öffentlich gewidmete Verkehrsraum steht grundsätzlich allen Verkehrsteilnehmenden zur Verfügung. Eine Einschränkung für bestimmte Gruppen ist i. S. d. Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Ausnahmefällen möglich. So können Parkbevorrechtigungen für Bewohner eines bestimmten Stadtbezirkes, für Personen mit Behinderungen oder für das Taxengewerbe sowie seit der StVO-Novelle 2020 auch für Carsharing-Anbieter vorgenommen werden.
Die Ausschilderung einer öffentlichen Verkehrsfläche für Rettungskräfte der DLRG vor dem Freibad Waggum im Nordendorfsweg ist kein Grund i. S. d. StVO und würde einer Einziehung öffentlichen Raumes gleichgestellt sein. Dies ist unzulässig.
