Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15719-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 DIE GRÜNEN vom 8. April 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Nein. Für eine zumutbare Lärmbelastung der Anwohner sind im gesamten Stadtgebiet die Grenzwerte nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) und die Grenzwerte in Nr. 2 der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinie-StV) zu beachten. Demnach ergeben sich u. a. unterschiedliche Grenzwerte zwischen Tagzeitraum (6 bis 22 Uhr) und Nachtzeitraum (22 bis 6 Uhr).

 

Zu Frage 2:

 

Bei der Bewertung, in welchem Ausmaß die unter 1. aufgeführten Grenzwerte durch Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h umgesetzt werden, sind etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV zu berücksichtigen. Eine Beteiligung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) hat ergeben, dass bei den in Rede stehenden Abschnitten Bedenken gegen ein nächtlich uneingeschränktes Tempolimit bestehen, weil dies für den ÖPNV mit einer Fahrzeitverlängerung verbunden wäre und Anschlussverbindungen aufgehoben würden. Aus diesem Grund wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ebertallee, Bevenroder Straße und Altmarkstraße auf den Zeitraum aerhalb der Betriebszeiten der BSVG limitiert. Die noch später verkehrenden Linien im Wochenend-Nachtverkehr stehen dieser Beschränkung aufgrund der anderen Taktzeiten nicht im Wege.


 

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