Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der in Anlage 1 beschriebenen Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzepts 2018 zur Überführung in die geänderte Städtebauförderkulisse 2020 inkl. geänderter Kosten- und Finanzierungsübersicht und der Aufnahme der Straßenumbaumaßnahme „Umgestaltung Tannenbergstraße / Tilsitstraße“ für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“ wird zugestimmt.“

 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 NKomVG, wonach aus-

schließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.

 

Sachverhalt:

 

Sachstand

 

Die Städtebauförderungskulisse ist im Jahr 2020 durch den Bund aktualisiert worden. Das Programm „Stadtumbau West“ wurde in das Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ überführt.

 

Mit der programmatischen Neuausrichtung der Städtebauförderung sind Ergänzungen entsprechend der genannten neuen Anforderungen an die Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepte bzw. die äquivalente konzeptionelle Grundlage der Sanierungsmaßnahme inklusive einer Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungs-übersicht erforderlich. Maßnahmen, die zur Verbesserung der grünen Infrastruktur sowie

des Klimaschutzes / der Klimaanpassung beitragen, sind verpflichtend für alle Förderkomponenten geworden.

 

Die in Anlage 1 beschriebene 2. Ergänzung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) Bahnstadt dient dementsprechend der Überführung in das neue Programm. Zusätzlich wurde die Maßnahme Tilsitstraße / Tannenbergstraße ergänzt und die Kosten- und Finanzierungsübersicht infolgedessen angepasst.

 

Eine grundlegende Überarbeitung des IEKs Bahnstadt auf Basis der Ergebnisse aus der Rahmenplanung erfolgt mittelfristig parallel zur weiteren Planung.

 

IEK Ergänzung mit Maßnahmen des Klimaschutzes

 

Entsprechend der Vorgaben der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung 2020 sind in der in Anlage 1 angeführten 2. IEK-Ergänzung, Kapitel 3, Abs. 3.2 die Maßnahmen des Klima-schutzes und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel für das Stadtumbaugebiet „Bahnstadt“ aufgezeigt und eine Entwicklungsstrategie mit besonderem Augenmerk auf die in den vorgesehenen Maßnahmen enthaltenen Beiträge zum Klimaschutz, der Klimafolgenanpassung und dem Ausbau des Stadtgrüns ergänzt.

 

IEK Ergänzung Aufnahme Tannenberg- / Tilsitstraße

 

Gegenüber dem Antragsstand Juni 2018 in der Vorlage 18-08153 wurden mit Änderung des Gebietsumgriffs im Jahr 2019, Vorlage 18-09776, die an das Gewerbe angrenzenden Wohnbereiche nördlich und südlich der Ackerstraße in das Fördergebiet aufgenommen.

 

Die Tannenberg- und Tilsitstraße liegen seit der Änderung im Entwicklungsbereich Nord des Fördergebietes „Bahnstadt“. Wie in der Anlage 1, Kapitel 3, Abs. 3.3.1 weisen die Straßenzüge einen erheblichen Erneuerungsbedarf insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit des Fuß- und Radwegeverkehrs und somit funktionale sowie substanzielle Missstände nach § 136 BauGB auf. Zur Behebung der städtebaulichen Missstände beabsichtigt die Stadt Braunschweig, beide Straßen als verkehrsberuhigte Anlage auszubauen. Die Maßnahme entspricht dem im städtebaulichen Entwicklungskonzept bestimmten Sanierungsziel der Aufwertung des Wohnumfeldes und der Wohninfrastruktur bestehender Wohngebiete im Stadtumbaugebiet und wird nun im Zuge der zweiten Fortschreibung des IEKs konzeptionell als öffentliche Erschließungsmaßnahme verankert.

 

IEK Ergänzung Finanzrahmen

 

Die Kosten- und Finanzierungübersicht wurde entsprechend der neu aufgenommenen Maßnahmen ergänzt und finden sich in der Anlage 1 unter Kapitel 4. Im Rahmen der Überarbeitung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Gesamtmaßnahme „Bahnstadt“ wurde im Hinblick auf die zusätzlichen Ausgaben im Rahmen der Maßnahmen der Straßen Tannen-berg- und Tilsitstraße eine Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht mittels Kostenverschiebung notwendig.

 

In der Kosten- und Finanzierungsübersicht Position. 3.2 Erschließungsmaßnahmen Entwicklungsbereich Nord wurde die Position „Umgestaltung Tannenberg- und Tilsitstraße zu verkehrsberuhigtem Bereich“ mit + 585.000 € ergänzt. Die zusätzlichen Ausgaben werden bei der Position „Herstellung von Erschließungsanlagen zur Anbindung des urbanen Gebiets nach Südwesten / Entlastung der Ackerstraße Ost“ in Abzug gebracht.

 

Des Weiteren wurden die überschlägig ermittelten Kostenanteile für die in den geplanten Maßnahmen enthaltenen Beiträgen zum Klimaschutz, zur Verbesserung der Klimafolge-anpassungsfähigkeit sowie zum Ausbau der urbanen grünen Infrastruktur unter Position 11

und 12 der Kosten- und Finanzierungsübersicht gesondert ausgewiesen.

 

Der Gesamtkostenrahmen verändert sich durch die Verschiebung nicht.

 

Termine

 

Die von der Straßenumbaumaßnahme Tannenbergstraße / Tilsitstraße betroffene Bürgerschaft (Anlieger*innen und Eigentümer*innen) wird im Nachgang zum Beschluss über die Aufnahme in das Maßnahmenprogramm und die Planung der Erschließungsmaßnahme im Rahmen einer Bürgerschaftsbeteiligung informiert. Die Vorlage der grundlegenden Überarbeitung des IEKs Bahnstadt ist für Jahr 2022 vorgesehen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise