Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16585

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Anlass

Im Bauausschuss vom 29.06.2021 wurde im Rahmen der Mitteilung „Sitzung des Beirats der ALBA Braunschweig GmbH“ (DS 21-16290) u.a. auch die Zukunft der Bioabfallvergärungsanlage in Watenbüttel thematisiert.

 

Die Stadtverwaltung wurde gebeten, zu diesem Thema detaillierter zu berichten und die Verbindung zwischen dem Neubau der Vergärungsanlage und den derzeitigen laufenden Verträgen darzustellen.

 

Bisherige Verwertung

 

Schon seit 1989 wird in Braunschweig die getrennte Erfassung von Bioabfall vorangetrieben. Derzeit fallen jährlich rund 25.000 Tonnen Bio- und Grünabfälle in Braunschweig an. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bedient sich die Stadt Braunschweig der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) u.a. bei der Sammlung und Entsorgung der Bioabfälle. Schon früh hat sich die Stadt neben der Freiflächenkompostierung für eine Vergärung von Bioabfällen entschieden. Seit 1997 ist am Standort Watenbüttel eine sogenannte „kontinuierliche Vergärungsanlage“ im Einsatz; eine der ersten in Deutschland. Jährlich entstehen aus organischen Abfällen 6.000 Tonnen Kompost und 3.000 Tonnen Biogas (entspricht ca. 3.000 l Heizöl).

 

 

Technische Bewertung

 

Aktuelle Situation der Anlage

Die Vergärungsanlage in Watenbüttel ist mittlerweile 24 Jahre alt und erneuerungsbedürftig. ALBA begründet die Notwendigkeit einer Erneuerung der Biovergärungsanlage mit hohen Ausfallzeiten der Anlage. Die angelieferte Menge Bioabfall kann nur zum Teil über die Anlage verwertet werden. Des Weiteren sind durch die gesetzlichen und ökologischen Entwicklungen die Anforderungen an Kompost gestiegen. Der hohe Anteil an Störstoffen im Bioabfall engt den Absatzmarkt stark ein. Zudem wird die Wartungsfirma, die die Anlage 1997 erstellt hat, ab Ende 2021 nicht mehr zur Verfügung stehen. ALBA hat trotzdem eine Betriebssicherheit bis 2025 zugesichert.

 

gliche zukünftige Lösung

ALBA hat auf Grundlage des Leistungsvertrags und der aktuellen technischen Situation der Anlage mit dem Ingenieurbüro u.e.c. ein Konzept zur zukunftsfähigen Bioabfallverwertung in Watenbüttel (siehe Anlage 1) erarbeitet und der Stadtverwaltung vorgestellt.

 

Das Konzept von ALBA und u.e.c. beinhaltet 4 mögliche Varianten für die Bioabfallverwertung am Standort (1. Weiterbetrieb der bestehenden Anlage; 2. Neubau einer Vergärung mit diskontinuierlichem Verfahren; 3. Verzicht auf Vergärung stattdessen Neubau einer Kompostierungsanlage; 4. Fremdvergabe). Dies deckt die grundsätzlichen Möglichkeiten gut ab. Das Konzept kann zu gegebener Zeit und bei Bedarf von ALBA vorgestellt werden.

 

Nach Auswertung der 4 Varianten wird deutlich, dass aus technischer und ökologischer Sicht die Variante „2. Neubau einer Vergärung mit diskontinuierlichem Verfahren“ die meisten Vorteile bietet. Aus dem Bioabfall wird Biogas gewonnen, welches am Standort Watenbüttel weiterhin zur Erzeugung von Strom im Blockheizkraftwerk des Abwasserverbandes genutzt werden kann. Alternativ ist auch eine Aufbereitung und Erzeugung von Biomethan als Treibstoff für die LKW-Flotte denkbar. Somit geschieht mit dem Bioabfall eine hochwertige Verwertung. Diese Anlage hat ein Investitionsvolum von circa 14,6 Mio. €. Der Realisierungszeitraum beträgt nach Einschätzung der ALBA etwa 3 bis 3,5 Jahre (1. Jahr Planung/Genehmigung, 2. Jahr Ausschreibung und Bau, 3. Jahr Inbetriebnahme).

 

Die Variante 3 beschreibt den Neubau einer Kompostierungsanlage. Diese Variante ist aus ökologischer Sicht nicht ideal, da u. a. die Bioabfallverwertung in dieser Form ohne Biogaserzeugung erfolgt und somit bei dem geplanten Anlagendurchsatz bei der Klimabilanz ein Nachteil von jährlich circa 1.500 t CO2 gegenüber der Variante 2 entstehen und zugleich das energetische Potential nicht genutzt würde.

 

Die Fremdvergabe in Variante 4 ist keine Option, weil zum einen die Bioabfallverwerter in der Region keine Kapazitäten für weitere Abfälle haben und zum anderen dies zu einem erheblich erhöhten Transportaufwand führen würde.

 

Vorbehaltlich einer genaueren Prüfung, begrüßt die Verwaltung es grundsätzlich, wenn ein Konzept für eine zukunftsfähige Bioabfallverwertung erstellt und umgesetzt wird. Dies gilt insbesondere auch angesichts des Alters und der Reparaturanfälligkeit der aktuellen Anlage und der erforderlichen Entsorgungssicherheit.

 

 

Vertragliche Bewertung

 

Die Verträge mit ALBA (incl. der Bio- und Grünabfallverwertung) enden zum 31.12.2025. Sie verlängern sich automatisch um weitere fünf Jahre, sofern sie nicht mindestens zwei Jahre vor Vertragsende (31.12.2023) schriftlich gekündigt werden.

 

In Bezug auf die Anlagetechnik ist im bestehenden Leistungsvertrag u.a. geregelt, dass der Auftragnehmer jederzeit die Betriebssicherheit der Anlagen zu gewährleisten hat und aufgrund veränderter rechtlicher Anforderungen technische Änderungen auf eigene Kosten durchzuführen hat. Neben dem Betrieb der Anlagen, obliegen dem Auftragnehmer ALBA die Instandhaltung und Erneuerung der Anlagen. Die aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten resultierenden Abschreibungen und Zinsen sind somit bereits in den Entgelten berücksichtigt. Diese Kosten werden regelmäßig im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung bemessen. Darauf aufbauend wird die Entgelthöher die jeweils folgenden Jahre festgelegt. Die letzte Angemessenheitsprüfung fand im Rahmen der letzten Entscheidung der „Nichtkündigung der ALBA-Leistungsverträge“ im Jahre 2018 statt (s. Vorlagen 18-07734 und 18-07735). Die nächste Angemessenheitsprüfung wäre nach den vertraglichen Regelungen für die Zeit ab 2026 vorgesehen, sofern der Vertrag nicht gekündigt wird.

 

ALBA hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die Anlage bis 2025 den vertraglichen Verpflichtungen nach betrieben werden kann. ALBA ist demnach nicht verpflichtet, eine komplette Anlagenneuinvestition zu tätigen. Allerdings ist ALBA verpflichtet, notwendige Neuinvestitionen rechtzeitig planerisch vorzubereiten.

 

ALBA schlägt daher vor, die Modernisierung der Bioabfallvergärungsanlage mit einer Ratsentscheidung für eine Nichtkündigung der Verträge bis 2030 zu verbinden, um eine Investitionssicherheit zu schaffen.

 

Auch aus städtischer Sicht wäre es nicht sinnvoll, ALBA die neue Anlage bauen zu lassen, wenn nicht zugleich klar wäre, dass ALBA als Bauherr auch ein eigenes betriebswirtschaftliches Interesse an einem wirtschaftlichen Bau und einer wirtschaftlich zu betreibenden Anlage hat. Wenn die naturgemäß unwirtschaftliche Phase des Baus und der Inbetriebnahme im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den anschließenden betrieblichen Vorteilen einer neuen Anlage betrachtet werden, ist trotz der hohen Investition mit einer stabilen Gebührenentwicklung zu rechnen. Würde ALBA hingegen die Anlage unmittelbar nach der Inbetriebnahme an einen neuen Vertragspartner oder die Stadt abgeben müssen, wäre eine solche ganzheitliche wirtschaftliche Betrachtung für ALBA nicht möglich. In der Folge wären vermeidbare Kosten, die über die Gebührenerhebung zu finanzieren sind, nicht auszuschließen.

 

Aus diesen Gründen spricht sich die Verwaltung gegen einen Baubeginn vor Klärung der Zukunft der Abfallentsorgungsverträge r die Zeit nach 2025 aus.

 

 

Vertragliche Situation nach 2025

 

Die Verwaltung beabsichtigt zunächst gutachterlich zu klären, ob eine Nichtkündigung der vertraglichen Regelungen mit ALBA aus Sicht des Vergaberechts zulässig ist. Dies ist in einem ersten Schritt zeitnah vorgesehen.

 

Daber hinaus ist eine Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen einer Vertragsverlängerung im Vergleich zur Neuausschreibung bzw. zu alternativen Organisationsformen erforderlich.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die Ratsgremien kontinuierlich zu beteiligen.
 

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Anlagen

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