Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15371-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


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In seiner Sitzung am 29.06.2021 hat der Stadtbezirksrat 213 die Stellungnahme der Verwaltung (DS 21-15371 -01) zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 213 vom 18.02.2021 (DS 21-15371) zur Kenntnis genommen, jedoch um folgende Protokollnotiz ergänzt.

 

"In der Antwort der Verwaltung findet sich folgende Feststellung: ‚Der Investor beabsichtigt, 121 Wohneinheiten im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser im nördlichen Abschnitt des Vincent-van-Gogh-Rings vom bestehenden Entwässerungssystem im Baugebiet abzukoppeln.

 

Diese werden an den Schmutzwassersammler in der Margarete-Streiff-Straße über private Gebäudeentwässerungsanlagen angeschlossen. Diese Anlagen werden zu keinem Zeitpunkt von der SE|BS unterhalten.'

 

Dazu wünscht der Stadtbezirksrat eine Erläuterung:

 

1. Wie läuft das genau ab?

2. Gibt es für diese Wohneinheiten keinen Anschlusszwang oder werden sie gezwungen, sich bei einem privaten Anbieter anschließen zu lassen?

3. Besteht für diesen privaten Anbieter die Verpflichtung, die Höhe der Gebühren für die Wohneinheiten den Gebühren der SE|BS anzugleichen?

4. Geht es hier nur um Schmutzwasser oder auch um Regenwasser?"

 

Zu den in der Protokollnotiz gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

Die in der Protokollnotiz aus der Sitzung des Stadtbezirksrates 213 (8.10.1 Ergebnisse der Nachverhandlung mit dem Investor im Bereich Wohngebiet HdL 21-15371-01) erwähnte Entwässerung mit Abkopplung einzelner Wohneinheiten spiegelt einen ursprünglichen Planungsstand des Investors wider. Zwischenzeitlich hat dieser jedoch das direkt an die Margarete-Streiff-Straße angrenzende Grundstück anderweitig veräußert.

 

Von einer Entwässerung der südlich angrenzenden Flurstücksparzelle über das vorgenannte Grundstück wurde dann unter Berücksichtigung der zu vereinbarenden Leitungsrechte und Grunddienstbarkeiten abgesehen. Sämtliche Wohneinheiten entwässern folglich in die Kanalisation der Erschließungsanlage im Vincent-van-Gogh-Ring.

 

Die Möglichkeit einer Entwässerung über einen Privatanbieter besteht im Stadtgebiet Braunschweig grundsätzlich nicht, womit die Frage in Bezug auf die Abwassergebühren hinfällig ist. Gemäß den hydraulischen Betrachtungen des Fachplaners ist sowohl innerhalb des Erschließungsgebietes als auch im darauf anfolgenden Kanalnetz die hydraulische Leistungsfähigkeit gewährleistet.

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