Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16299

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Durch den Stadtbezirk Heidberg-Melverode  führt der Springbach sowie die Oker als fließende Gewässer. An beiden Gewässern werden landwirtschaftliche Flächen bewirtschaftet.

 

Soweit bekannt sollen bei der Bewirtschaftung von Feldern, die neben Gewässern verlaufen, breite Randstreifen freigelassen werden, damit sich ohne Pflanzenschutz- oder Düngemittel hier Arten- und Naturschutz entwickeln können. Daher möchte die SPD-Fraktion in diesem Zusammenhang wissen:

 

1.) In  welche Ordnung nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind Springbach und Oker in unserem Stadtbezirk einzustufen?

 

2.) Welche verpflichtende Regelungen bestehen sodann für Landwirte oder sonstige Nutzer, die  Flächen an diesen Gewässern in Form von angrenzenden Gewässerrandstreifen besitzen, um eine möglichst ökologisch sinnvolle Nutzung zu erreichen?

 

3.) Gibt es Flächen im Stadtbezirk 212, die eine besondere Bewirtschaftung nach dem kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Insektenschutzpaket erfordern und welchen Reglementierungen gelten insoweit?

 

gez.

Jaschinski- Gaus

Bezirksbürgermeisterin
 

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