Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 20-13921

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Umbau der Bienroder Straße am westlichen Ortseingang Waggum gemäß der Anlage wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Bienroder Straße um eine Straße mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Anlass

 

Mit der Drucksache 19-12020 hatte der Bezirksrat 112 beantragt, eine Querungshilfe mit Verschwenkung einer Fahrspur vor den Bushaltestellen am westlichen Ortseingang Waggum zu erstellen. Die Umgestaltung des Ortseingangs wurde auch bei den Sitzungen des Runden Tisches in Waggum thematisiert. Hier wurde besonders auf eine sichere und eindeutige Einfädelung des Radverkehrs in Richtung Osten hingewiesen.

 

Planung

 

Mit der nachfolgend beschriebenen Planung wird eine Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang Waggum und die Einrichtung eines sicheren Radwegendes verbunden. Dieses dient der Verkehrssicherheit und ist einer der Bausteine zur Verkehrsberuhigung in Waggum.

 

Die gefahrenen Geschwindigkeiten sollen mit Hilfe einer Fahrbahneinengung reduziert werden. Auf beiden Seiten der Bienroder Stre soll eine mit Hochborden eingefasste Einengung entstehen. Die Breite der Fahrbahn ist mit 3,75 m so gewählt, dass im Begegnungsfall eine Verständigung der Kfz-Fahrer erforderlich wird, was die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich reduziert. Es ist vorgesehen, Bäume außerhalb des ursprünglich durchgehenden Straßenquerschnitts anzuordnen, um bei unachtsamer Fahrweise nicht zu Hindernissen zu werden.

 

Gleichzeitig wird mit der Planung ein sicheres Radwegende des nördlich der Bienroder Straße verlaufenden Zweirichtungsradwegs umgesetzt. Die ortseinwärts fahrenden Radfahrer können im Bereich der Einengung die Fahrbahn queren und in deren Schatten zunächst auf einem Schutzstreifen und anschließend auf der Fahrbahn ihre Fahrt fortsetzen. Für die Aufstellfläche ist es notwendig den Graben auf einer Länge von ca. 3 m zu verrohren.

 

Die vom Bezirksrat gewünschte Planung einer Querungshilfe für Fußnger im Bereich der Bushaltestelle wird im Zusammenhang mit der Planung des niederflurgerechten Umbaus der Haltestelle geprüft werden. Diese erfolgt gemäß der Reihenfolge im „Konzept für den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen“ (DS 20-12696). Da die Bushaltestelle zur Kategorie C des Konzeptes gehört, ist nicht mit einem zeitnahen Umbau der Haltestellen zu rechnen.

 

Informationsveranstaltung

 

Auf eine Bürgerinformation wurde aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen verzichtet. Die Planung ist ein Wunsch des Stadtbezirksrates, dem so planerisch nachgekommen wird.

 

Finanzierung

 

Die Kostenschätzung beträgt ca. 35.000 €. Die Maßnahme wird in 2022 aus dem PSP-Element/Maßnahmennummer 4S.660020 finanziert.

 


 

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Anlagen

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