Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16676

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Verbindungsweg zwischen den Straßen „Klint“ und „wenwall“ erhält den Namen

 

wenstieg“.

 

Die Wegebenennung wird erst mit der Aufstellung der Straßennamenschilder wirksam.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat Innenstadt hatten mit einer Anfrage vom 1. März 2020 die Verwaltung um Prüfung von Benennungsvorschlägen für den Verbindungsweg Klint/Löwenwall gebeten.

 

Die Vorschläge wurden von der Verwaltung geprüft und das Ergebnis dem Stadtbezirksrat mit Stellungnahme vom 17. April 2020 mitgeteilt (DS 20-12979-01). Die Beteiligung des zuständigen Heimatpflegers war bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgt.

 

Der Stadtbezirksrat Innenstadt hat daraufhin in seiner Sitzung vom 15. September 2020 nach Diskussion und Abstimmung über mehrere Namensvorschläge die Verwaltung im Wege eines Vorbereitungsbeschlusses beauftragt, zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage für die Benennung des Verbindungsweges zwischen Klint und Löwenwall in „Löwenstieg“ vorzulegen. Die Verwaltung hat angeregt, von einer Benennung des Weges mit sehr langem zeitlichem Vorlauf zu dessen konkreter Realisierung abzusehen und die offizielle Beschlussfassung erst im Zuge der baulichen Umsetzung des neuen Verbindungsweges vorzunehmen. Da der Beginn der Baumaßnahmen nunmehr für September 2021 vorgesehen ist, legt die Verwaltung die gewünschte Vorlage hiermit zur Beratung vor.

 

Maßgebliche Ziele der Straßen- und Wegebenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Rettungseinsätzen). Die Benennung des neuen Weges unterstützt die Einhaltung dieser Ziele.

 

Der Name „Löwenstieg“ hat einen Bezug zum Löwenwall und den Bronzelöwen am Obelisk. Das Grundwort Stieg gibt einen Hinweis auf die beträchtliche Steigung des Weges. Der Straßenname stellt somit einen direkten Bezug zur Örtlichkeit dar.

 

Anwohner sind von der Wegebenennung nicht betroffen.
 

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Anlagen

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