Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16787
Grunddaten
- Betreff:
-
Wendeschleife Gliesmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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08.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung bzw. das Stadtbahnteam werden gebeten, in den weiteren Gesprächen mit den Fördermittelgebern zu beraten, ob der Bau der Wendeschleife Gliesmarode - die nach aktuellem Diskussionsstand nur einige Jahre für den Linienbetrieb benötigt würde - vermieden werden könnte. Die BSVG würde als Kompensation für die Übergangszeit bis zum möglichen Bau der Stichstrecke nach Querum, dafür höhere Betriebskosten haben. Sollte das neue Teilprojekt Querum nicht förderfähig sein, würde der Bau der Wendeschleife auf Grundlage dieser Erkenntnis gebaut werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der PlUA hat am 30. Juni 2021 beschlossen (DS 21-16096-02), dass die Anbindung Querums über die Querumer Straße und Bevenroder Straße dann geprüft wird, wenn das Teilprojekt 3 mit einer verkürzten Campusbahn in den Voruntersuchungen ein förderfähiges Ergebnis erwarten lässt. Dann würde nach Beratung und Beschluss des PlUA die vertiefende Voruntersuchung zum Bau der genannten Anbindung Querums über Gliesmarode beginnen. Bis zur Entscheidung, ob diese Anbindung von Gliesmarode nach Querum sowohl baulich machbar wie auch ein förderfähiges Ergebnis erwarten lässt, möge der Bau der Wendeschleife in Gliesmarode zurückgestellt werden. Sofern die Strecke nach Querum nicht realisiert werden könnte, wäre der Bau erst dann umzusetzen. Klar ist, dass ein förderfähiges Ergebnis für das Teilprojekt Volkmarode auf dem skizzierten Linienkonzept basiert, dass eine Linie im 15 Minutentakt bis Volkmarode und eine zusätzliche Linie im 15 Minutentakt bis Gliesmarode vorsieht. In diesem Fall wäre allerdings zu berücksichtigen, dass in damit lediglich die bisherige Situation in Gliesmarode erhalten bliebe, dass also eine Halbierung der bisherigen Versorgung an den drei Haltestellen Messeweg, Petzvalstraße und Moorhüttenweg vermieden werden könnte. Damit wäre sicher auch eine höhere Akzeptanz für die Bürger verbunden. Eine Änderung des Liniennetzes beeinflusst somit die jährlichen Betriebskosten und den Nutzen-Kosten-Indikator. Fatal wäre allerdings, wenn eine bauliche Maßnahme umgesetzt wird, die für das Teilprojekt Volkmarode richtig für das zusätzliche Teilprojekte Querum - das zeitlich später erfolgt - jedoch nicht mehr notwendig wäre. Hier sollte die Gesamtbetrachtung des erweiterten Zielnetzes 2030 stattfinden und mit den Fördermittelgebern beraten werden. Das vorgesehene Linienkonzept würde somit auf jeden Fall umgesetzt werden, entweder mit einer Linie nach Volkmarode und einer weiteren Linie nach Querum oder aber mit einer Linie nach Volkmarode und einer, die in Gliesmarode endete. Es müsste doch im Interesse aller sein, die Baukosten für das Gesamtprojekt so gering wie möglich zu halten. Wenn die Fördermittelgeber ein solches Vorgehen (begründet) ablehnen, kann die Realisierung der Wendeschleife immer noch umgesetzt werden.
Nachvollziehbar ist, dass zur Kostenermittlung und NKI-Berechung des Projektes Volkmarode die Planungen für die Wendeschleife Gliesmarode fortgeführt und somit nicht gestoppt werden. Es geht hier explizit darum, den Bau der Wendeschleife bis zur Entscheidung für das neue Teilprojekt Querum auszusetzen und nach den Ergebnissen der Voruntersuchung zu entscheiden. Mit diesem Vorgehen soll keine Verzögerung für die zeitnahe Realisierung des Teilprojekts Volkmarode, also die Verlängerung durch Volkmarode, eintreten.
Gez. Tatjana Jenzen
