Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16784

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In Bevenrode bestand seit Jahrzehnten ein Zugang vom Waldweg in das Naherholungsgebiet Querumer Forst. Vor einiger Zeit gab es einen Eigentümerwechsel des an den Durchgang angrenzenden Grundstücks (Am Fischteich 10). Der neue Eigentümer hat dann den Durchgang zum Wald gesperrt, mit der Begründung, dass der Weg (Pfad) der in den Wald führt zu seinem Grundstück gehören würde.

 

Dies ist auf den Bebauungsplänen jedoch nicht zu erkennen. (siehe Anlage)

 

Daraus resultieren folgende Fragen:

 

  1. Befindet sich der benannte Weg / Pfad tatsächlich in Privatbesitz?

 

  1. Ist eine derartige Sperrung rechtens oder gibt es ein Gewohnheitsrecht für solche jahrzehntelang genutzten Wege?

 

Gez. Tatjana Jenzen


 

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Anlagen

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