Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16718

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass:

 

In der Bürgersprechstunde im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach am 04.03.2020 hat ein Bürger mit Verweis auf die Fluktuation im Wohngebiet und den Zuzug junger Familien auf den Bedarf für einen Spielplatz in unmittelbarer Umgebung hingewiesen. Gegen eine von der Verwaltung dazu genannte Standortoption an der Straße „An der Wabe“ sind aus der Anwohnerschaft schriftlich Bedenken vorgebracht worden. In einem Beschluss vom 11.12.2020 hat der Grünflächenausschuss die Verwaltung daraufhin gebeten zu prüfen, ob im Wohngebiet zwischen Messeweg, Berliner Straße und Wabe ein Spielplatz angelegt werden kann.

 

Am 28.07.2021 fand ein Termin vor Ort mit Vertreterinnen und Vertretern des Stadtbezirksrates, der Anwohnerschaft und der Verwaltung statt. Auf dem Termin ist vereinbart worden, dass die Verwaltung dem Stadtbezirksrat in seiner nächsten Sitzung die Berechnungsgrundlage für den Spielplatzbedarf, die Prüfergebnisse hinsichtlich etwaiger Sicherungsmaßnahmen z. B. zu der angrenzenden Straße sowie konzeptionelle Überlegungen für den in Frage stehenden Spielplatzstandort darlegt und in einer Vorlage einbringt.

 

Erste Ergebnisse der Prüfung:

 

Das Stadtgebiet ist in seinen bebauten Wohnbereichen in Spielplatzbereiche gegliedert, die jeweils Teile statistischer Bezirke darstellen. Die Spielplatzbereiche werden in der Regel durch Anlagen begrenzt, die eine Barrierewirkung für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren haben, so z. B. viel befahrene Straßen. In diesem Fall wird der Spielplatzbereich durch die Berliner Straße, den Messeweg, das Areal des Julius-Kühn-Instituts und die Wabe begrenzt. Innerhalb dieses Spielplatzbereiches 18-3 gibt es keine öffentlichen Kinder- und Jugendspielangebote.

 

In dem Spielplatzbereich leben entsprechend den statistischen Daten 714 Einwohnerinnen und Einwohner. Davon sind 128 Kinder bzw. Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, was einem Anteil von 17,9 % entspricht. Unter Berücksichtigung dieser Daten und der Einwohnerdichte von 22 EW/ha ergibt sich ein "normaler Spielflächenbedarf" von 1,5 m²/EW bzw. jeweils einer Mindestspielflächengröße von je 1.017 m² Spielfläche für Kinder bzw. Jugendliche im Spielplatzbereich 18-3. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an der Fachnorm DIN 18034, die auch von vielen vergleichbaren Kommunen herangezogen wird. Diese Werte bilden somit fachlich ein solides Maß, um der vom Rat beschlossenen Strategie "Braunschweig als kinder- und familienfreundliche Stadt weiterentwickeln" gerecht zu werden.

 

Zwar können die Lichtsignalanlagen an den Kreuzungen zur Berliner Straße als Querungshilfen eingestuft werden. Doch selbst wenn die Kinderspielflächen in den angrenzenden Spielplatzbereichen nördlich der Berliner Straße nahe der Kreuzung Querumer Straße - Berliner Straße bzw. nahe der Kreuzung Voigtländer Straße - Berliner Straße zur Kompensation des Fehlbedarfs herangezogen werden würden, lässt sich der Fehlbedarf im Spielplatzbereich 18-3 nicht ausgleichen. Der Spielplatz nahe der Querumer Straße ist zu klein, um den Bedarf an Spielflächen zusätzlich aus einem anderen Spielplatzbereich zu decken. Der Spielplatz nahe der Voigtländer Straße würde aufgrund der Entfernungslage nur einen kleinen Teil des Spielplatzbereiches 18-3 mitversorgen können. Gemäß DIN 18034 ist für Kinder eine maximale Entfernung von zehn Minuten Gehzeit bzw. ein Entfernungsradius von ca. 350 m von der Wohnung zum Spielplatz als Richtwert anzunehmen, damit die Erreichbarkeit in geeigneter Weise gegeben ist. Die übrigen Wohngebiete im dem Spielplatzbereich 18-3 blieben damit mit einem öffentlichen Spielplatzangebot weiterhin vollständig unversorgt.

 

Die Suche nach geeigneten Flächen in städtischem Eigentum direkt im Spielplatz-

bereich 18-3 blieb ohne positives Ergebnis. Städtische Flächen sind nur unmittelbar daran angrenzend an der Wabe zu finden. Flächen, die vom Grünflächenausschuss vorgeschlagen wurden und die sich nicht im städtischen Eigentum befinden, wurden ebenfalls in Augenschein genommen: Bei der Fläche in der Straße "Friedensallee" handelt es sich ganz offensichtlich um ein Baugrundstück inmitten anderer Wohngrundstücke, für deren Erwerb voraussichtlich Baulandpreise gezahlt werden müssten. Außerdem wäre an diesem Standort mit Widerständen aus der hier angrenzenden Wohnnachbarschaft zu rechnen. Bei den Flächen auf dem Gelände des Julius-Kühn-Instituts handelt es sich zum einen um eine dicht mit Bäumen bewachsene Fläche, zum anderen um eine teilweise ebenfalls mit Bäumen bestandene, im Übrigen aber offensichtlich betriebliche Bewegungsfläche im Nahbereich der dortigen Gewächshäuser. Auf eine konkrete Nachfrage bei den Grundeigentümern wurde daher zunächst verzichtet.

 

Die im Ergebnis vorgeschlagene und bei dem o. g. Ortstermin begutachtete Fläche an der Straße „An der Wabe“ stünde demnach bisher einzig als potentieller Standort für einen öffentlichen Spielplatz zur Verfügung. Sie liegt außerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes der Wabe, wurde allerdings bei dem Extremhochwasserereignis im Jahr 2002 in einem kleinen Teil überschwemmt. Sie liegt ebenso außerhalb des Landschaftsschutzgebietes BS 3 "Prinz-Albrecht-Park". Die Fläche mit ihrer Lage unmittelbar angrenzend an die Straße und der Wohnbebauung auf deren Ostseite besitzt nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde keine nennenswerte Bedeutung für den Artenschutz. Sie stellt allenfalls ein Nahrungshabitat für Enten und Gänse dar.

 

Sollte der Standort an der Straße "An der Wabe" weiter verfolgt werden, wäre ein Konzept für eine mögliche Ausstattung mit Spielgeräten auszuarbeiten und mit dem "Kommunalen Schadensausgleich" wegen der Nähe zur Straße und zu einem Gewässer (Wabe) hinsichtlich der Lösung von zu beachtenden Sicherheitsaspekten abzustimmen.

 

Bei dem o. g. Ortstermin wurden sowohl seitens der Anwohnerschaft als auch der Politik erhebliche Bedenken gegenüber dem Standort vorgebracht. Mit Verweis auf dieses Meinungsbild aus dem Ortstermin bittet die Verwaltung daher um ein Signal aus dem Stadtbezirksrat, ob die Prüfung der Standortoption an der Straße "An der Wabe" weitergeführt und/oder eine weitergehende Prüfung der anderen Standortoptionen betrieben werden soll.

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