Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Sanierung sowie der Aufwertung des Spiel- und Bewegungsangebotes des Spielplatzbereiches auf dem Spiel- und Bolzplatz Süntelstraße auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Entwurfsplan wird zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Sanierung des Spiel- und Bolzplatzes ntelstraße in den bezirklichen Grünanlagen um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Die Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses, die nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen wurde, ist nicht gegeben, da es hier um eine Beschlusssache bezüglich der Unterhaltung und Ausgestaltung von Grünanlagen im Stadtbezirk geht, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Dieser Spielplatz wurde für Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Spiel- und Bewegungsangebotes in die Planung aufgenommen, um dadurch die Spielraumqualitäten des Spielplatzes, abgekoppelt vom Bolzplatz, zu verbessern und die Attraktivität für die Nutzer*innen zu steigern.

 

Zugleich sollte mit dieser Umgestaltung der Inklusive Gedanke mitberücksichtigt werden. So wurde jetzt auch eine Wegeführung zur und auf der Spielplatzfläche in die Planung aufgenommen, um eine optimale Zugänglichkeit zu beiden Spielbereichen und den Spielgeräten zu ermöglichen. Diese neu geschaffenen Wege- und Platzflächen werden gepflastert, sodass diese gut mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen befahrbar sind. Nur der Eingangsbereich zum Spielplatz hin bzw. die Anbindung von Geh- und Radweg zum dem dann neu gepflasterten Weg des Spielplatzes ist wegen der sehr hoch liegenden Wurzeln des Altbaumbestandes nur als wassergebundene Wegedecke möglich.

 

Zwei neu geschaffene Aufenthaltsbereiche, jeweils bestückt mit einer Tisch-Bank-Kombination, deren Tische auch mit einem Rollstuhl unterfahrbar sind, laden zur Kommunikation und zum Verweilen ein. Auch Sitzstämme und eine Kantholzabgrenzung ermöglichen zusätzliche Sitzmöglichkeiten für „Klein und Groß“, die zum Beobachten des Spielgeschehens einladen.

 

Es werden zwei Bewegungs- und Spielräume entstehen, die optisch durch drei farbige Hüpfpilze voneinander getrennt werden. Die Spielfläche A stellt das Spielangebot für die 6- bis12-Jährigen dar und der Spielbereich B ist vorrangig für die Kleinkinder (1- bis 6-Jährigen) vorgesehen und ermöglicht ein ruhigeres Spielen. Diese Spielflächen (A + B: siehe auch Entwurfsplan) sind, bezüglich ihrer Nutzungsmöglichkeiten, bewusst mit aufsteigenden Schwierigkeitsgrad (von Süden nach Norden) gestaltet worden. Im Mittelpunkt steht eine neue Kletterkombi-Anlage, die kombiniert mit einer Rutsche den Kindern Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bietet.

 

Bei der Auswahl der Spielgeräte wurde darauf geachtet, dass unterschiedliche Altersgruppen angesprochen werden und insbesondere jeweils die motorische Entwicklung gefördert wird. So besteht bei allen Spielgeräten auch die Möglichkeit einerinklusiven" Nutzung, wenn z. B. eine geringere Beeinträchtigung vorliegt. Als „inklusive Spielgeräte“ (1)ren besonders die Nestschaukel, die Wippe und das kleine Spielhaus geeignet. r beide Spielbereiche ist als Fallschutzmaterial Holzhackschnitzel vorgesehen. Der Sandspielbereich bzw. der bestehende Sandkasten lassen sich daher auch von allen Seiten gut erreichen.

 

Farblich werden die neuen Spielgeräte an den bestehenden Kletterwürfel angepasst. Insgesamt entsteht rund um diesen Kletterwürfel und den erst kürzlich errichtete Sandkasten ein in sich geschlossenes Spiel- und Bewegungsangebot, dass Aufenthaltsqualitäten für fast alle Alters- und Personengruppen bietet.

 

Die Entwurfsidee zur Sanierung, Aufwertung und Umgestaltung des Spielbereiches des Spielplatzes Süntelstraße wurde bereits mit dem Behindertenbeirat abgestimmt.

 

Im Rahmen aller zu beachtenden Fristen und der langen Lieferzeiten von Spielgeräten kann mit einer Umsetzung der Maßnahme im ersten Quartal 2022 gerechnet werden.

 

Die Kosten für die Umsetzung der Sanierung werden auf rund 115.000 geschätzt. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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Anlagen

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