Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16795

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Mit dem Haushalt 2020 wurde der Antrag von DIE FRAKTION P² auf finanzielle Mittel in Höhe von 200.000 EUR für die Beschaffung von Notstromgeneratoren für die Freiwilligen Feuerwehren Braunschweigs angenommen. Die Umsetzung des Beschlusses ist im Gange. [1,2,3]
Durch den Antrag 20-13389 ist bekannt, dass auch in den Bereichen der Stadtverwaltung nicht überall Notstromeinrichtungen vorhanden sind. [4]

Daher fragen wir nun an:

1. Sind erforderliche Maßnahmen zur Ersatzstromversorgung an den unzureichend ausgestatteten Verwaltungsstandorten bereits geplant, beauftragt, ausgeführt?

2. Finanzielle Mittel in welcher Höhe sind für 2022 zu veranschlagen, damit die fehlenden Einspeisestellen bzw. Notstromeinrichtungen etc. implementiert werden können?

3. Welche weitere Gebäude bräuchten aus Sicht der Verwaltung ebenfalls Notstromeinrichtungen, um im Falle eines Blackouts trotzdem nutzbar zu sein?


Quellen:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015967, Anlage 2.5, S. 13
[2] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018613
[3] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016914
[4] https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018613 

 

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