Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16314-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 23. Juni 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit kurzfristige Lösungen für den hohen Parkdruck im Bereich der Glogaustraße gefunden und umgesetzt werden können.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich sind die Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen verpflichtet, die notwendigen Einstellplätze selbst bereitzustellen. Der öffentliche Raum in den Straßen ist dafür nicht vorgesehen. Parkplätze auf öffentlichen Straßen sind ein zusätzliches Angebot.

 

Die Glogaustraße stellt mit einer Breite von 9,00 m viel Straßenraum zur Verfügung, so dass am Fahrbahnrand geparkt werden kann. Wann das Halten und Parken unzulässig ist, regelt § 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sehr genau. Dem ruhenden Verkehr wird somit zur Zeit der maximal mögliche Raum zur Verfügung gestellt.

 

Um den Parkdruck zu minimieren, bietet sich die konsequente Nutzung des Fahrrades und des ÖPNV an. Die Straßenbahnhaltestelle Militschstraße, am Schlesiendamm, befindet sich zum Beispiel, ab Höhe Sportplatz, in nur 300 m Entfernung.

 

Für das geplante Neubaugebiet sind sowohl Stellplätze, als auch Tiefgaragenstellplätze vorgesehen.
 

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