Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16960
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Grabstätte Prof. Dr. Richard Dedekind auf dem Hauptfriedhof Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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15.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG
ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für
Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
(AfKW) übertragen.
Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft beschloss in seiner Sitzung am 2. Dezember 2011 den Ehrengrabstatus der Ruhestätte von Prof. Dr. Richard Dedekind auf dem Hauptfriedhof für weitere zehn Jahre zu verlängern. Im Jahr 2022 läuft das Grabnutzungsrecht der Ehrengrabstätte von Prof. Dr. Richard Dedekind aus, sodass es einer erneuten Entscheidung bedarf, das Nutzungsrecht zu verlängern und die Grabstätte als Ehrengrab weiterzuführen.
Prof. Dr. Richard Dedekind, geboren am 6. Oktober 1831 in Braunschweig, verstorben am 12. Februar 1916, ebenfalls in Braunschweig, gilt als einer der bedeutendsten Mathematiker Deutschlands. Er studierte am Collegium Carolinum und in Göttingen, wo er der letzte Doktorand bei Carl Friedrich Gauß war. Von 1854 bis 1862 war er Ordinarius am Polytechnikum in Zürich. Danach wurde ihm ein Lehrstuhl an der heutigen Technischen Universität Braunschweig angeboten, wo er von 1862 bis 1894 tätig war.
Für die Entwicklung der Mathematik leistete er mit seinen Untersuchungen zur Definition der irrationalen Zahl, zur Mengenlehre und zur algebraischen Zahlentheorie wichtige Beiträge. Darüber hinaus engagierte Dedekind sich maßgeblich für die Errichtung des Gaußdenkmals im Jahr 1877.
Kosten:
Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 31. März 2022 erforderlich. Die
Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 2.192,90 €.
Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von
ca. 450 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des
Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur
Verfügung.
