Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16958

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Verlängerung des Grabnutzungsrechts für die Grabstätte von Wilhelm Raabe auf dem Hauptfriedhof (Abt. 23 FB 2) wird bis zum Jahr 2032 zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG

ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für

Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

(AfKW) übertragen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft beschloss in seiner Sitzung am 2. Dezember 2011 den Ehrengrabstatus der Ruhestätte von Wilhelm Raabe auf dem Hauptfriedhof für weitere zehn Jahre zu verlängern. Im Jahr 2022 läuft das Grabnutzungsrecht der Ehrengrabstätte von Wilhelm Raabe ab, sodass es einer Entscheidung bedarf, das Nutzungsrecht zu verlängern und die Grabstätte als Ehrengrab weiterzuführen.

 

Der Dichter und Schriftsteller Wilhelm Raabe, geboren am 8. September 1831 in Eschershausen, verstorben am 15. November 1910 in Braunschweig, war ein bedeutender Vertreter des poetischen Realismus. Er lebte ab 1870 in Braunschweig, wo auch 32 seiner Werke entstanden. 1901 wurde er Ehrenbürger der Stadt Braunschweig. Zum Gedenken an ihn verlieh die Stadt Braunschweig zwischen 1941 und 1990 den „Wilhelm-Raabe-Literaturpreis“ an deutschsprachige Schriftsteller. Im Jahr 1998 entschied die Stadt über die Neukonzeption des Wilhelm-Raabe-Literaturpreises, der daraufhin im Jahr 2000 erstmalig wieder vergeben wurde. Die Vergabe des Preises, der Wilhelm Raabes literarisches Werk würdigt, erfolgt mittlerweile jährlich.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 1. April 2022 erforderlich. Die

Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 1.657,90 €.

r die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von

ca. 400. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des

Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur

Verfügung.
 

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