Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16959
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung des Grabnutzungsrechts der Grabstätte Juliane Woltag auf dem Hauptfriedhof Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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Entscheidung
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15.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG
ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für
Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
(AfKW) übertragen.
Juliane Woltag, geboren 1822, hinterließ nach ihrem Tod 1901 einen Großteil ihres Vermögens der Stadt Braunschweig mit der Maßgabe, eine Stiftung für „unbemittelte Mädchen aus dem Handwerkerstand im Alter von 40 Jahre und darüber“ zu gründen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden inzwischen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Braunschweigerinnen und Braunschweiger, z. B. in Form von Zuschüssen für Klassenfahrten, genutzt.
Kosten:
Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 1. April 2022 erforderlich. Die
Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 1.152,90 €.
Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von
ca. 350 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des
Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur
Verfügung.
