Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16959

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Verlängerung des Grabnutzungsrechts für die Grabstätte von Juliane Woltag auf dem Hauptriedhof (Abt. 16 FB Nr. 6 a) wird bis zum Jahr 2032 zugestimmt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG

ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für

Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

(AfKW) übertragen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft beschloss in seiner Sitzung am 2. Dezember 2011 den Ehrengrabstatus der Ruhestätte von Juliane Woltag auf dem Hauptfriedhof für weitere zehn Jahre zu verlängern. Im Jahr 2022 läuft das Grabnutzungsrecht der Ehrengrabstätte von Juliane Woltag ab, sodass es einer Entscheidung bedarf, das Nutzungsrecht zu verlängern und die Grabstätte als Ehrengrab weiterzuführen.

 

Juliane Woltag, geboren 1822, hinterli nach ihrem Tod 1901 einen Großteil ihres Vermögens der Stadt Braunschweig mit der Maßgabe, eine Stiftung für „unbemittelte Mädchen aus dem Handwerkerstand im Alter von 40 Jahre und darüber“ zu gründen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen werden inzwischen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Braunschweigerinnen und Braunschweiger, z. B. in Form von Zuschüssen für Klassenfahrten, genutzt.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 1. April 2022 erforderlich. Die

Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 1.152,90 €.

r die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von

ca. 350 . Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des

Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur

Verfügung.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise