Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16671

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die schnell fortschreitende Digitalisierung, welche sich durch die aktuelle Corona-Pandemie nochmals beschleunigt hat, stellt einen Wendepunkt der Innenstadt- und Zentrenentwicklung dar. Der Bedarf an Maßnahmen, um die Innenstädte zu stärken, ist groß und vielfältig.

 

Der interfraktionelle Antrag im Rat der Stadt Braunschweig zur Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für die Innenstadt, der am 13. Juli 2021 beschlossen wurde macht das ebenfalls deutlich. Wie in der Mitteilung an den Rat (DS 16445-02-03) berichtet, gibt es jedoch keine Patentlösung für eine optimale Weiterentwicklung der Innenstadt. Einzelmaßnahmen sind abgestimmt und sorgfältig einzusetzen.

 

Bereits seit dem Jahr 2007 gibt es bei der Stadt eine Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer in Braunschweig. Ziel der Richtlinie ist es, Existenzgründerinnen und –gründer in Braunschweig mit Wachstums- und Beschäftigungspotenzial auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit zu unterstützen und zugleich den Anteil an nachhaltigen Gründungen zu erhöhen.

 

In der Richtlinie ist das Verfahren vorgeschrieben, nach der eine Zuwendung gewährt werden kann. Die Anwendung einer einheitlichen Richtlinie hat sich bewährt. Gefördert werden nach Vorlage eines Finanzplanes Investitionskosten. Der Betrieb muss seinen Sitz in Braunschweig nach Gründung für drei Jahre aufrechterhalten.

 

Im sogenannten Existenzgründerfonds stehen Haushaltsmittel i. H. v. 45.000 € zur Verfügung.

 

Aufgrund des starken Erfordernisses Maßnahmen zur Stärkung der Braunschweiger Innenstadt einzuleiten, soll es künftig zur Eröffnung inhabergeführter Einzelhandelsgeschäfte in der Innenstadt (innerhalb des Okerumflutgrabens) ein vereinfachtes Verfahren geben.  

 

Gefördert werden soll alternativ die Nettokaltmiete für sechs Monate bis zu einer Summe von 7.500 €. Erforderlich sind lediglich die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Mietvertrages und eine Kurzdarstellung des Vorhabens. Die Verpflichtung, das Unternehmen für drei Jahre in Braunschweig aufrechtzuerhalten entfällt. Damit werden auch kurzfristige Maßnahmen unterstützt. Die ergänzenden Regelungen sind als Anlage beigefügt.

 

Um den Erfolg der Maßnahme zu beurteilen, ist eine Befristung bis zum 30. Juni 2022 vorgesehen. Anschließend erfolgt eine Evaluation und die Entscheidung zur Fortführung.

 

Der Wirtschaftsausschuss wird dazu weiter unterrichtet.

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Anlagen

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