Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Den Projektförderanträgen über 5.000 € wird entsprechend den in Anlage 2 und Anlage 4 aufgeführten Einzelabstimmungsergebnissen zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen gehört nur bis zur Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung (Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG). Bei Antrags- und Bewilligungssummen über

5.000 € ist somit ein Beschluss des zuständigen politischen Organs über die Förderanträge herbeizuführen. Gemäß § 6 Nr. 8 b der Hauptsatzung ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft gegeben.

 

Die Vergabe der Zuschussmittel im Bereich der Kulturförderung erfolgt auf Grundlage der „Förderrichtlinien der Stadt Braunschweig für den Fachbereich Kultur“. Die Anlagen enthalten Übersichten über die Anträge des Antragslaufs für das 2. Halbjahr 2021 über 5.000 € einschließlich der Entscheidungsvorschläge durch die Verwaltung. Die Kosten- und Finanzierungspläne sind ebenfalls als Anlagen beigefügt.

 

Vor dem Hintergrund der während der Corona-Pandemie allgemein unsicheren Lage wird im Hinblick auf die Projektzeiträume weiterhin eine flexible Handhabung hinsichtlich der

Projektumsetzungen praktiziert. Coronabedingte zeitliche Projektverschiebungen werden, wie auch schon im Jahr 2020, ermöglicht. Hierbei wird sichergestellt, dass Fördermittel nur dann ausgezahlt werden, wenn ein Projekt tatsächlich durchgeführt wird.

 

Über ihre Entscheidungen zu den Projektanträgen des Antragslaufs für das 2. Halbjahr 2021 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR hat die Verwaltung den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen am 23.08.2021 informiert, damit die Antragstellenden frühzeitig eine Planungssicherheit erhalten.

 

Insgesamt sind im Jahr 2021 weniger Förderanträge eingegangen als üblich, so dass das Antragsvolumen für 2021 um rd. 36.000 € hinter dem Mittelansatz zurückbleibt.
 

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