Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16936
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept für eine Anlaufstelle für Prostituierte in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Vorberatung
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24.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.10.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeines
2002 trat das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Deutschland in Kraft, mit dem Ziel, Sexarbeit zu einem ganz normalen Beruf zu machen. Das Prostitutionsgewerbe hat sich seitdem stark verändert. Prostitution ist nun eine Dienstleistung mit Anspruch auf einen einklagbaren Lohn sowie Zugang zur Kranken- und Sozialversicherung. Damit sollte die Prostitution aus der Illegalität herausgeholt werden.
Leider haben sich die Erwartungen an das ProstG nicht erfüllt. Die EU- Osterweiterung im Jahr 2007 hatte zur Folge, dass insbesondere aus südosteuropäischen Staaten viele Frauen nach Deutschland gekommen sind, um in der Prostitution zu arbeiten. Der größte Anteil der Prostitution hat sich zu einer Armutsprostitution gewandelt. Viele der Prostituierten befinden sich in einer prekären psychosozialen und abhängigen Situation.
In 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, die Situation von Prostituierten zu verbessern. Jede Prostituierte muss vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG durchlaufen, um sich beim Gewerbeamt anmelden zu können. Erst danach darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Der CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen sieht die Situation in Deutschland zu Artikel 6 mit Sorge: „Der Ausschuss nimmt die Ergebnisse der Untersuchung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes von 2002 zur Kenntnis und sieht mit Sorge, dass die gesteckten Ziele durch das Gesetz nur in sehr geringem Umfang erreicht wurden.
Insbesondere bedauert der Ausschuss, dass es mit Hilfe dieses Gesetzes weder gelungen ist, die soziale Sicherung der Prostituierten noch ihre gesundheitlichen und hygienischen Arbeitsbedingungen zu verbessern, noch die kriminellen Begleiterscheinungen der Prostitution zu verringern“.
Verschärfend hat sich die Corona-Pandemie ausgewirkt: Während der Covid-19- Pandemie im Frühjahr/Sommer 2020 und im Herbst/Winter 20/21 wurde Prostitution – mit Ausnahme weniger Wochen– verboten. Zu Beginn der Pandemie kehrten viele Frauen unmittelbar in ihre europäischen Heimatländer zurück, einige sind jedoch in Deutschland geblieben. Nur sehr wenige Frauen haben Unterstützung erhalten.
1.1. Zur Situation in Braunschweig
Prostitution findet in der Stadt Braunschweig sowohl auf der Bruchstraße als auch in zahlreichen Wohnungen statt. Straßenstrich sowie Klubs gibt es seit 1986 in Braunschweig nicht mehr. In der Bruchstraße beträgt die Zimmerkapazität 210. Die Polizei schätzt, dass maximal 300 - 350 Frauen an einem Freitagabend in Braunschweig arbeiten. Diese Zahl ist sehr ungenau.
Um in der Prostitution arbeiten zu dürfen, bedarf es einer behördlichen Genehmigung durch das Ordnungsamt. Voraussetzung zur Erteilung dieser Genehmigung ist eine gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt.
In der Braunschweiger Bruchstraße arbeiten zu einem großen Teil (über 80 %) ausländische Prostituierte. Sie sind in der Regel nicht krankenversichert (oder haben eine Krankenversicherung im Heimatland) und befinden sich teilweise in einem schlechten allgemeinmedizinischen Zustand.
Aufgrund der fehlenden Krankenversicherung wird ärztliche Behandlung nur im Notfall in Anspruch genommen. Prostituierte mit Kindern im Ausland, die von dem Verdienst der Mutter in Deutschland leben, schicken ihren Verdienst zur Familie. Deshalb ist es schwierig, die Frauen von notwendigen, kostenpflichtigen ärztlichen Behandlungen zu überzeugen.
Die Stadt Braunschweig hat 2017 im Rahmen der Umsetzung des (ProstSchG) zwei 0,5 Stellen Sozialpädagoginnen eingestellt, die die gesundheitliche Pflichtberatung nach § 10 ProstSchG durchführen Nach dieser Beratung erfolgt die behördliche Genehmigung durch das Ordnungsamt. Auch hier wurden zwei halbe Stellen geschaffen.
Prostituierte, die in Braunschweig tätig sind, sind vorwiegend Bürgerinnen von EU- Staaten. Sie haben Reise- und Aufenthaltsfreiheit in allen Staaten der EU. Jedoch haben sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Sozialleistungen.
Aktuell findet hauptamtliche (Phoenix aus Hannover, Gesundheitsamt, Migrationsberatungsstellen, Aidshilfe, Unter uns) und ehrenamtliche Beratungs- und Versorgungsarbeit statt, die sich während des Tätigkeitsverbots in der Corona Pandemie z. T. notgedrungen etablierte. Alle Beteiligten koordinieren ihre Tätigkeiten mittlerweile auch über den Runden Tisch Sexarbeit. Allerdings ist deutlich, dass die Ehrenamtlichen professionelle Unterstützung für Beratungsgespräche benötigen, da die komplexe Problemlage die Kompetenzen und die Kräfte der Ehrenamtlichen überfordert. Auch ist damit zu rechnen, dass die ehrenamtliche Nothilfe nach der Corona-Pandemie zurückgefahren oder beendet wird. Übersetzungsleistungen sind fast immer nötig.
Die Stadt Braunschweig hält derzeit keine spezialisierte Fachberatungsstelle vor. Neu (seit Sommer 2021) ist ein Ausstiegsprojekt für Frauen, die ein Leben außerhalb der Prostitution führen möchten (ASUNA).
Die Beratungsangebote in Braunschweig decken viele Einzelaspekte der Notlagen von Prostituierten ab. Allerdings überfordert die Kombination von Bedarfen (z. B. Wohnungslosigkeit + Gewalterfahrungen + Drogenprobleme + keine Krankenversicherung + fehlende Sprachkenntnisse + Status der Selbstständigkeit) das Fachwissen der einzelnen Disziplinen. Viele Frauen in der Prostitution verfügen über keinen eigenen Wohnraum und leben derzeit quasi in ihrem Arbeitsumfeld. Hinzu kommt, dass sie häufig die Stadt wechseln. In der Bruchstr. leben rund ein Drittel der dort arbeitenden Frauen hauptsächlich vor Ort, im Gegensatz zu den Frauen in der Wohnungsprostitution. Soziale Bezüge bestehen hauptsächlich zum Milieu. Sie verfügen deshalb oft über keinerlei Ortskenntnisse. Für den Weg von der Bruchstraße zum Gesundheitsamt lassen sie sich von Dienstleistern aus dem Milieu fahren. Demnach ist ein unabhängiger Zugang zu den Beratungsangeboten nicht gegeben. Ein evtl. Ausstieg aus der Prostitution bedarf längerer und intensiver Begleitung und wird in der Regel schrittweise im Beratungsprozess angebahnt. Deshalb ist für Braunschweig ein spezialisiertes und verlässliches Beratungsangebot vor Ort, neben der Ausstiegsbegleitung, wichtig.
2. Projektbeschreibung/Konzept:
Eine Beratungsstelle soll einen niederschwelligen Zugang der in der Prostitution tätigen Menschen mit komplexen Problemlagen in Braunschweig ermöglichen.
2.1. Zielgruppen
Die Beratungsstelle soll für alle in der Prostitution tätigen Menschen und deren Angehörige, auch ohne Anmeldung und anonym, Hilfe und Unterstützung in prekären Lebenslagen bieten.
Grundsätzlich muss die Arbeit von Wertschätzung und Respekt geprägt sein. Konzeptionell und organisatorisch ist es wichtig, einen Schutzraum für Frauen (auch Transfrauen) anzubieten (z. B. definierte Zeiten, Räume).
2.2. Projektziele und –inhalte
Ziel ist die Einrichtung eines Treffpunktes, der den betroffenen Frauen Hilfe und Unterstützung gibt, aber auch soziale Kontakte ermöglicht, um sich in Braunschweig und Deutschland besser zurechtzufinden. Zu den Aufgaben soll auch die Koordination und Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern von Behörden und Fachberatungsstellen sowie weiterer Träger, Vereine und Initiativen zählen, die sich für die Belange und Bedürfnisse von Prostituierten einsetzen und ein Netzwerk für diese Zielgruppe bilden.
Die Angebote sollen unbürokratisch, kostenlos, vertraulich und anonym in Anspruch genommen werden können. Da sich die Frauen häufig nicht lange in Braunschweig aufhalten oder sich kaum von ihren Arbeitsstätten lösen, ist aufsuchende Arbeit besonders wichtig, ergänzt von bedarfsorientierter Beratung sowie Bildungs- und alltagspraktischen Unterstützungsangeboten.
Der Treffpunkt soll möglichst als erste Anlaufstelle dienen und bei entsprechenden Problemlagen jeweils bedarfsgerecht und lösungsorientiert weitervermitteln oder begleiten. Grundlage dafür sind gute Kontakte zu den Braunschweiger Beratungsstellen. In enger Abstimmung sollen Ausstiegsinteressierte an die Ausstiegsberatung und -begleitung „ASUNA“ vermittelt werden.
Bestandteil der Beratungen sind auch Themen wie Sicherheit in der Arbeit und Schutz und Rechte in der Sexarbeit. Bei dem Verdacht auf Menschenhandel wird SOLWODI als entsprechende Fachberatungsstelle in Braunschweig eingeschaltet. Auch Angehörige können sich an die Beratungsstelle wenden.
2.3. Kontaktaufnahme
Viele Frauen in der Prostitution verfügen über keinen eigenen Wohnraum und leben derzeit in ihrem Arbeitsumfeld. Soziale Bezüge bestehen hauptsächlich zum Milieu. Deshalb ist aufsuchende Arbeit häufig der erste Schritt zur Kontaktaufnahme, unterstützt von praktischen Give-aways mit den mehrsprachigen Kontaktdaten.
Bereits vorhandene Strukturen und Kontakte der Streetworkerinnen des Gesundheitsamtes, von Phoenix, der Aidshilfe oder der Ehrenamtlichen können hier genutzt werden.
Auch ein offenes, mehrsprachiges Café-Angebot zu angepassten Uhrzeiten unterstützt die Anbahnung von Gesprächen. Vertrauensbildend sind auch alltagspraktische, hilfreiche Angebote wie: Waschmaschine, Dusche, kostenloses WLAN, ein PC mit Internetzugang, Drucker und Scanner oder etwas zu Essen.
Niederschwellig ist auch die digitale Kontaktaufnahme über einen mehrsprachigen Internetauftritt mit einem Rückrufangebot oder einem Anrufbeantworter in den gängigsten Sprachen.
2.4. Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Räume in fußläufiger Entfernung zur Bruchstraße teilen sich auf in den Bereich für das offene Angebot, ergänzt durch Büro-, Untersuchungs-, Schulungs-/ Besprechungs- und Beratungsräume, WCs.
Für das offene Angebot sollte der Café-Bereich freundlich ausgestattet sein, mit einer kleinen Küche, gemütlichen Sitzgelegenheiten mit Kaffeeautomat, einem gefüllten Kühlschrank (Joghurt, Getränke, Snacks), einer Ecke für den offenen PC mit Internetzugang, Drucker und Scanner/Kopierer, kostenfreies WLAN, Waschmaschine, Duschen und einem Kleidungsangebot.
Die Besprechungs- und Beratungsräume sowie der offene Bereich können auch von anderen Beratungsstellen/Behörden für deren Angebote/Sprechstunden kostenfrei genutzt werden (z. B. Aidshilfe, Profamilia, Migrationsberatungsstellen, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, Steuerrecht/Elster bedienen, Drogenberatung, Rechtsberatung…).
Wichtig ist auch ein gut zu reinigender, desinfizierbarer Untersuchungsraum mit einer medizinischen Liege, Raumteiler zum Ausziehen mit Garderobe und Stuhl, einem Tisch und vier Stühlen und wenn möglich, einem gynäkologischen Untersuchungsstuhl.
2.5. Angebote
Die offenen Angebote sind bereits unter Punkt 3.4 genannt. Sie müssen ergänzt werden durch bedarfsorientierte Beratung, Bildungs- und alltagspraktische Unterstützungsangebote.
Bedarfsorientierte Beratung:
Psychosoziale Beratung, Sozialrechtliche Beratungen beispielsweise zu ALG 2, Wohnraum, Meldeadresse, Krankenkasse, kostenlose und anonyme Untersuchungen, Empowerment, Angehörigenberatung (Loverboys)
Bildungsangebote:
Bildungskurse: Offene, niederschwellige Sprachkurse, Stadtspaziergänge, PC-Kurse, Informationsveranstaltungen zu Steuerrecht, Freierarbeit/Verhaltensempfehlungen
Alltagspraktische Unterstützungsangebote:
Konto einrichten, Stadtrundgänge, Postadresse, Übersetzungshilfen, Begleitung zu Behörden, Unterstützung für Briefe od. Anträge
2.6. Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit dient der analogen und digitalen Kontaktaufnahme und der Vermittlung von Informationen für Interessierte. Nötig sind deshalb zumindest ein mehrsprachiger Internetauftritt, Flyer und Give-Aways sowie Pressearbeit.
2.7. Vernetzung
Eine Beratungsstelle muss lokal, regional und überregional gut vernetzt sein. Dies dient der sinnvollen Weitervermittlung bei besonderen Problemlagen, aber auch der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Angeboten und Mitarbeitenden.
In Braunschweig gilt es sich insbesondere zu vernetzen mit dem Rd. Tisch Sexarbeit, mit anderen Fachberatungsstellen (Solwodi, Phoenix, Aidshilfe, Migrationsberatung- auch für einen fallbezogenen gemeinsamen Austausch/ Supervision), Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Polizei ZKD FK1 sowie diversen thematischen Arbeitskreisen und Kooperationspartnerinnen. Überregional sollte die Beratungsstelle eine Mitgliedschaft bei bufas e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter) anstreben.
2.8. Personalausstattung und Qualifizierung
Die Beratungsangebote in Braunschweig decken viele Einzelaspekte der Notlagen von Prostituierten ab. Allerdings überfordert die Kombination von Bedarfen in der Regel das Fachwissen der einzelnen Disziplinen. Um Urlaubszeiten und Krankheitsausfälle zu kompensieren und in der aufsuchenden Arbeit, auch abends, zu zweit unterwegs zu sein, sind 3 VZÄ- nötig (davon mindestens eine Stelle Sozialarbeiterin). Die allermeisten Beratungssuchenden sprechen kaum bis kein Deutsch. Deshalb sind Muttersprachlerinnen wünschenswert. Gerne auch Aussteigerinnen als Sozialassistentinnen (=Quereinsteigerinnen mit sozialen Kompetenzen), mit akzeptierender Haltung zu Prostitution und Sexualität.
Zur Unterstützung der Beratungsarbeit, für den offenen Bereich und zur Organisation von Terminen und Veranstaltungen sollten sie von je einer 0,5 Stelle Verwaltungskraft und 0,5 Stelle Hauswirtschaftskraft ergänzt werden.
Die für erforderlich gehaltene Personalausstattung stellt sich wie folgt dar: 1,5 VZÄ Sozialarbeit
1,5 VZÄ Sozialassistenz
0,5 VZÄ Verwaltung
0,5 VZÄ Hauswirtschaftliche Dienste (HwD)
2.9. Sachmittel
Neben den laufenden Kosten für die Miete und das Personal, sind Sachmittel nötig für: Übersetzung, Juristische Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Honorarkräfte, Fortbildung, Supervision, Bürobedarf, Café, Materialkosten, Grundausstattung, Steuerberatung, Einzelfallhilfe (z. B. Fahrscheine).
2.10. Eigenmittel
Die Beratungsstelle bringt zur Sicherstellung der Finanzierung Eigenmittel (z. B. Bußgelder, Spenden, Drittmittel) in einer noch festzulegenden Höhe ein.
2.11. Kosten und Finanzierungsplan
Der Kosten- und Finanzierungsplan ist vom Träger vorzulegen.
2.12. Evaluation/Bericht und Weiterentwicklung
Über die Arbeit der Beratungsstelle soll ein jährlicher Bericht an den städtischen Ausschuss für Soziales und Gesundheit gegeben werden.
Regelmäßige Teamsitzungen und Supervision dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Angeboten und Mitarbeitenden.
3. Vorschlag zu Inhalten eines Kosten- und Finanzierungsplans
Kosten pro Jahr | ||
Ersteinrichtung der Beratungsstelle |
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Café mit Küche und Kaffeeautomat |
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Sitzmöbel/Sofa |
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Tische und Stühle |
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Bad mit Waschmaschine |
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Flyer / Internetauftritt, Give-Aways+ Visitenkartenarbeit |
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3x Büroausstattung inkl. PC/Scanner |
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EDV Telefonanlage, Handys, Internet |
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Beratungsraum |
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Hauswirtschaftsraum |
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Untersuchungsausstattung (med. Liege, gynäkologischer Untersuchungsstuhl, Raumteiler zum Ausziehen mit Garderobe und Stuhl) |
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Personal- und andere lfd. Kosten | ||
Personalkosten Sozialarbeit 1,5x S 12 TVöD, Sozialassistenz 1,5x S 3 TVöD, Verwaltung 0,5x E 6 TVöD, HWD 0,5x E 4 TVöD | Geschätzte durchschnittliche Personalkosten ca. 230.000 € | |
Fortbildungen |
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Reisekosten |
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Sachkosten/Büromaterial/Infomaterial |
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Miete, Strom, Wasser | Geschätzte durchschnittliche Kaltmiete (ca. 150m² bei durchschnittlich 9,30 € = 16.740 € | |
Instandhaltung |
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EDV-Nutzung, Telefonanlage, Handys, Internet |
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Honorare: Übersetzung, Juristisch, Steuerberatung, |
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Reinigung |
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Umlage PS/BW |
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GEMA, Versicherungen, Mitgliedsgebühren |
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Gesamt | geschätzt mind. 250.000 € | |
