Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Richtlinie des Rates der Stadt Braunschweig zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 Nds. Laufbahnverordnung  (NLVO) wird zugestimmt.

 

Die Richtlinie zur Qualifizierung für die Anerkennung als „sonstige Beschäftigte“ bei Fehlen eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses im Technischen Dienst wird zur Kenntnis genommen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Nds. Beamtenrechts 2009 wurde die NLVO geändert und ein neues Laufbahnrecht verabschiedet. Der bisherige Aufstieg in den höheren Dienst entfiel und kann seitdem durch eine eigene Qualifizierung ersetzt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Rat der Stadt Braunschweig als oberste Dienstbehörde gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO am 23. Juni 2009 mit dem Beschluss einer Qualifizierungsrichtlinie Gebrauch gemacht. Die Richtlinie wurde mit Ratsbeschluss vom 3. Mai 2016 aktualisiert (vgl. „Qualifizierungsrichtlinie“ vom 3. Mai 2016). Für die Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr wurde am 6. Februar 2018 eine gesonderte Qualifizierungsrichtlinie beschlossen. 

Um die allgemeine Qualifizierungsrichtlinie für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 neben der Laufbahn des Allgemeinen Verwaltungsdienstes auch ausdrücklich für weitere Fachrichtungen zu öffnen und den Besonderheiten der jeweiligen Fachrichtungen in der Qualifizierung besser Rechnung tragen zu können, ist die Richtlinie inhaltlich anzupassen.

 

2. „Qualifizierungsrichtlinie für Beamtinnen und Beamte“

 Durch die vorliegende Modifizierung der Qualifizierungsrichtlinie (Anlage 1) soll die Möglichkeit geschaffen werden, leistungsstarke Beamtinnen und Beamte aller Fachrichtungen über eine gemeinsame Richtlinie adressatengerecht zu qualifizieren. Dies ermöglicht eine berufliche wie auch persönliche Weiterentwicklung dieser Beamtinnen und Beamten und stellt ebenfalls eine Gelegenheit zur Steigerung der Attraktivität der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin dar. Die Qualifizierungsrichtlinie für die Feuerwehrbeamtinnen und –beamten soll aufgrund der laufbahnspezifischen Qualifizierungsmaßnahmen unverändert bestehen bleiben.

Neben redaktionellen Änderungen bezieht sich die Modifizierung darüber hinaus auf rechtliche Anpassungen bei der Zulassungsentscheidung. Der Änderungsentwurf nimmt hier vor allem die aufgrund von Rechtsprechung erforderliche, stärkere Gewichtung der dienstlichen Beurteilung auf. Diese rechtlichen Vorgaben wurden auch bereits im zuletzt durchgeführten Qualifizierungsverfahren 2019 umgesetzt.

Weitere Anpassungen bei der Dauer des Qualifizierungsverfahrens sollen die Flexibilität der Durchführung in besonderen Situationen (z. B. Pandemielage) erhöhen. Im Fortbildungsbereich wird der Qualifizierungsplan ausdrücklich um die Möglichkeit fachspezifischer Fortbildungsmaßnahmen ergänzt.

Hinsichtlich der zu absolvierenden Hospitationen ist für die Beamtinnen und Beamten der Laufbahnen anderer Fachrichtungen als des Allgemeinen Verwaltungsdienstes die zweite Hospitation nicht im Fachbereich 01, sondern bei einer höheren oder obersten Aufsichtsbehörde vorgesehen.

 

3. „Qualifizierungsrichtlinie sonstige Beschäftigte im Technischen Dienst“

Durch die zeitgleiche und vorwiegend redaktionelle Überarbeitung der bestehenden Verwaltungsrichtlinie für die Tarifbeschäftigten im Technischen Dienst soll das künftige Qualifizierungsverfahren insofern vereinheitlicht und vereinfacht werden, als dass durch die Angleichung der Abläufe dann Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in einem gemeinsamen Qualifizierungsprozess durch individuelle Entwicklungsmaßnahmen auf künftige, höherwertige Aufgaben vorbereitet werden können (Anlage 2).

 

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst besteht eine eigene Richtlinie, die von der Anpassung nicht berührt ist.

 

Die erforderliche Zustimmung des Gesamtpersonalrates gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 22 bzw. Abs. 2 Nr. 13 NPersVG zu den Maßnahmen liegt vor.
 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise