Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16617

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

  1. Der Jahresabschluss 2020, der einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 658.599,51 € ausweist, wird festgestellt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 658.599,51 € wird mit den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren verrechnet.“


 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB).

 

Der Jahresabschluss ist gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GGB von der Geschäftsführung aufzustellen. Die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entscheidung über die Abdeckung des Verlustes obliegen gemäß § 11 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Der Jahresabschluss bedarf gemäß § 9 Abs. 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der GGB hat sich mit dem Jahresabschluss 2020 im Rahmen seiner Sitzung am 7. September 2021 befasst und die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 in der vorgelegten Fassung sowie die Verrechnung des Jahresfehlbetrags mit den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren empfohlen.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GGB ist der Jahresabschluss regelmäßig bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Monats aufzustellen. Im Hinblick auf die in der Vorlage 21-16257 zur Sitzung am 1. Juli 2021 beschriebenen Ereignisse hinsichtlich der Abrechnung von kapitalisierten Pflegekosten, war von der Einhaltung dieser Frist abgesehen worden, um der Geschäftsführung die Einholung eines Rechtsgutachtens und eine darauf basierende ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 zu ermöglichen.

 

Die GGB schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 658.599,51 € ab. Der Wirtschaftsplan 2020 sah ein ausgeglichenes Jahresergebnis vor. Somit wurde eine Ergebnisverschlechterung in Höhe des Jahresfehlbetrags erwirtschaftet.

 

Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2020 um rd. 178 T€ auf 40.802.995,38 € erhöht.

 

Die Entwicklung der Aufwands- und Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr und zum Plan ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Die Umsatzerlöse fallen im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2020 um rd. 146,3 T€ geringer aus, weil ein anderes Grundstück verkauft worden ist als erwartet. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Umsatzerlöse um 14.740,9 T€ geringer aus, weil die Bauflächen im Wohnbaugebiet „Stöckheim-Süd“ nahezu vollständig im Vorjahr vermarktet werden konnten, sodass im Berichtsjahr nur noch wenige erschlossene Wohnbaugrundstücke zum Verkauf standen.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von rd. 335,5 T€ fallen gegenüber der Planung um 64,5 T€ geringer aus. Die Minderung ist auf geringere Erträge aus der nicht planbaren Auflösung von Teilen der Rückstellungen für Erschließungskosten (Endausbau der öffentlichen Straßen und Grünflächen zur Erschließung bereits verkaufter Bauflächen) zurückzuführen.

 

Die negative Wirkung der verminderten Umsatzerlöse wird verstärkt durch die Materialaufwendungen, die um rd. 208 T€ höher ausgefallen sind als geplant. Ursächlich sind Kostensteigerungen für Maßnahmen zur Fertigstellung von bereits vermarkteten Baugebieten (höhere Zuführung zu den Rückstellungen für Erschließungskosten).

 

Die Personalaufwendungen sowie die Abschreibungen bewegen sich in etwa auf Planniveau.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen inklusive der sonstigen Grundstücksaufwendungen sind gegenüber den Plandaten um rd. 487,7 T€ gestiegen. Die Steigerung ist ausschließlich auf die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens für kapitalisierte Pflegekosten zurückzuführen, die wegen der in der Vorlage 21-16257 zur Sitzung am 1. Juli 2021 beschriebenen Ereignisse notwendig geworden war.

 

Das Finanzergebnis liegt in etwa auf Planniveau. 

 

Aus dem vorgesehenen steuerlichen Rücktrag des Jahresverlustes 2020 wird die Rückzahlung eines Teils der auf den Jahresgewinn 2019 entrichteten Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag erwartet (voraussichtlich 227,9 T€).

 

Die Prüfung durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 6. Juli 2021 erteilt.

 

Verlustabdeckung:

Die in den Vorjahren von der GGB erwirtschafteten Gewinne wurden auf neue Rechnung vorgetragen. Derzeit verfügt die GGB über Gewinnvorträge in Höhe von rd. 5.410 T€. Der Jahresfehlbetrag 2020 soll durch die bestehenden Gewinnvorträge gedeckt werden. Eine Verlustausgleichszahlung der Stadt Braunschweig ist nicht vorgesehen. Die Gewinnvorträge reduzieren sich entsprechend auf rd. 4.751 T€.

 

Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht 2020 der GGB sind als Anlagen beigefügt.


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise