Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16618

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die in der heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) Bezug genommen (siehe Drucksache 21-16617).

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gemäß § 11 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages der GGB der Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der GGB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise