Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16686
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensrecht für das "Eintracht-Stadion"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gekeler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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16.09.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.1 Die Stadt Braunschweig überträgt das Namensrecht und das damit verbundene Benennungsrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.
1.2 Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Übertragung des Namenrechtes für das städtische Stadion an der Hamburger Straße von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 wird angenommen.
- Die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird veranlasst, mit der Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KGaA für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 einen Nutzungsvertrag über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ ohne finanziellen Ausgleich zu schließen.
2.1 Das Namensrecht für das städtische Stadion an der Hamburger Straße soll für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 vermarktet werden.
2.2 Die Stadt Braunschweig überträgt das entsprechende Vermarktungsrecht für diesen Zeitraum auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH.
2.3 Die Vertreter der Stadt in der Gesellschaftsversammlung
a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Übertragung des Vermarktungsrechtes von der Stadt Braunschweig auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird angenommen.
- Die Geschäftsführung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wird veranlasst, die erforderlichen Maßnahmen zur Vermarktung des Namensrechtes für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2032 zu ergreifen. Hierzu kann auch eine Übertragung des Vermarktungsrechtes auf eine Agentur vorgesehen werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Eigentümerin des Stadions obliegt der Stadt Braunschweig das Benennungsrecht. Das Stadion trägt demnach den offiziellen Namen „Städtisches Stadion an der Hamburger Straße“.
Das Benennungsrecht wurde erstmals ab dem 1. Juli 2008 auf die Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) übertragen und das Namensrecht durch die Gesellschaft entsprechend vermarktet. Während für den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2013 das Namensrecht an die Sponsorengemeinschaft Braunschweigische Landessparkasse, BS|Energy – Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG, Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg und Volkswagen Financial Services AG vergeben wurde, ist die Volkswagen Financial Services AG seit dem 1. Juli 2013 alleiniger Vertragspartner. Nach dem Wunsch der Sponsoren trägt das Stadion seither den Namen „Eintracht-Stadion“. Die Stadthallen GmbH leitet die vereinnahmte Sponsoringleistung als Ausgleich für die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ an die Eintracht Braunschweig GmbH & Co. KG aA (Eintracht Braunschweig) weiter.
Mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22. September 2020 (Drucksache
20-14059) wurde das Namensrecht zuletzt für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum
30. Juni 2021 auf die Stadthallen GmbH übertragen und entsprechend dem oben genannten Verfahren ein Sponsorenvertrag mit der Volkswagen Financial Services AG sowie ein Nutzungsvertrag mit Eintracht Braunschweig geschlossen. Die Einnahmen aus dem Sponsorenvertrag beliefen sich zuletzt auf jährlich 300.000 € zzgl. Mehrwertsteuer.
Die Volkswagen Financial Services AG hat nunmehr kurzfristig Ende Juni 2021 mitgeteilt, dass sie ihr Engagement nicht über den 30. Juni 2021 verlängern wird. Die Kurzfristigkeit dieser Entscheidung stellt sowohl den Betreiber als auch Eintracht Braunschweig und andere Nutzer vor nicht unerhebliche Probleme. So ist das Stadion beispielsweise bei Verbänden (DFB, GFL, DLV usw.) als Eintracht-Stadion gemeldet. Webseite, facebook und weitere Social-Media Seiten sind entsprechend eingerichtet; Briefpapier, Visitenkarten und andere Printprodukte entsprechend in Nutzung. Eine kurzfristige Rückbenennung in „Städtisches Stadion an der Hamburger Straße“ würde entsprechende Kosten verursachen. Daneben ist die kurzfristige Suche nach einem neuen Sponsor, der sich zudem bereiterklärt, den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten, als nicht realistisch einzuschätzen.
Vor diesem Hintergrund werden folgende Verfahren für die Saison 2021/2022 und ab der Saison 2022/2023 vorgeschlagen:
Verfahren für die Saison 2021/2022 (Beschlusspunkte 1.1 und 1.2)
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 wird das Namensrecht erneut auf die Stadthallen GmbH übertragen. Im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren wird das Namensrecht nicht vermarktet, sondern die Gesellschaft entscheidet selbst über die Benennung. Für den genannten Zeitraum soll der Name „Eintracht-Stadion“ beibehalten werden.
Hierfür ist wiederum eine Zustimmung von Eintracht Braunschweig über die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ erforderlich. Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren erfolgt für die Überlassung der Nutzungsrechte kein finanzieller Ausgleich.
Eintracht Braunschweig hat sich mit diesem Verfahren grundsätzlich einverstanden erklärt.
Verfahren ab der Saison 2022/2023 (Beschlusspunkte 2.1 bis 2.3)
Das Namensrecht soll aus finanziellen Gesichtspunkten ab der Saison 2022/2023 erneut vermarktet werden. Die Vermarktung soll durch die Stadthallen GmbH erfolgen. Bei der Suche nach einem neuen Sponsor wird es als zielführend angesehen, das Namensrecht für einen Zeitraum von möglichst 10 Jahren zu vergeben.
Hierzu soll zunächst nur das Vermarktungsrecht auf die Stadthallen GmbH übertragen werden. Die Stadthallen GmbH wird im Anschluss zunächst versuchen, einen lokalen Sponsor zu finden. Die Marktlage wird jedoch als schwierig eingeschätzt. Sollte die Sponsorensuche auf dem lokalen Markt nicht erfolgreich verlaufen, wird die Suche auf den nationalen Markt ausgeweitet. Hierzu ist die Beauftragung einer Agentur vorgesehen.
Hierbei wird angestrebt, den Namen „Eintracht-Stadion“ beizubehalten. Eine anderweitige Benennung wird jedoch nicht ausgeschlossen. Bei Weiterführung des Namens „Eintracht-Stadion“ wird auch weiterhin eine finanzielle Ausgleichsleistung für die Teilnutzung der Rechte am Namen „Eintracht“ erforderlich werden. Jedoch soll zukünftig insbesondere die Stadthallen GmbH finanziell von der Vermarktung der Namensrechte profitieren, um eine Reduzierung des Verlustausgleichs und damit eine Entlastung des Haushaltes der Stadt Braunschweig zu erreichen.
Wenn ein Sponsor gefunden wurde, soll in Kenntnis des Sponsors, des beabsichtigten Namens für das Stadion und der beabsichtigten Konditionen die abschließende Entscheidung zur Übertragung des Namensrechtes von der Stadt Braunschweig auf die Stadthallen GmbH und zum Abschluss eines Sponsorenvertrages getroffen werden.
Für die genannten Entscheidungen ist der Verwaltungsausschuss im Rahmen seiner Lückenkompetenz gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG zuständig.
