Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16768-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der CDU-Fraktion vom 25.08.2021 nimmt die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH wie folgt Stellung.

 

Zu Frage 1.:

Aktuell bereitet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) den Weihnachtsmarkt mit dem Ziel vor, dass er stattfinden kann. Wie in den Vorjahren wurde das Verfahren zur Standvergabe abgeschlossen, entsprechende Verträge mit Vorbehaltsklauseln zu Corona-Einschränkungen wurden abgeschlossen. Seitdem steht die BSM im stetigen Austausch mit den Beteiligten. Die konkreten Planungsmöglichkeiten sind aber sehr eingeschränkt, da die Entwicklungen der Corona-Pandemie und auch die dann gültigen Landesverordnungen, die grundlegend für die Planungen sein werden, nicht absehbar sind.

 

Zu Frage 2.:

Bereits in Vorbereitung eines möglichen Weihnachtsmarktes im Jahr 2020 hat sich die BSM mit den Möglichkeiten zur Zugangsregelung für Weihnachtsmarktflächen und einer Kontaktdatenerhebung beschäftigt, diese Konzepte konnten aufgrund der Beschränkungen im letzten Jahr nicht zum Einsatz kommen, bieten aber weiterhin eine geeignete Grundlage zur Umsetzung entsprechender Vorgaben. Inwieweit sie in diesem Jahr zum Tragen kommen, hängt von den Regelungen der Landesverordnungen ab, aktuell ist eine Planung über den 22. September hinaus (Gültigkeit der aktuellen Landesverordnung) nicht gesichert möglich. Es liegen ebenfalls Konzeptideen zur Umsetzung eines dezentralen Weihnachtsmarktes vor, die dem des stadtsommervergnügen ähneln, allerdings waren auch diese Konzepte im letzten Jahr ausgeschlossen, sodass auch hier aktuell keine Sicherheit zur Umsetzung besteht.

 

Zu Frage 3.:

Sowohl die beteiligten Schausteller- und Kunsthandwerkerbetriebe, als auch die BSM benötigen zur Umsetzung des Weihnachtsmarktes ausreichenden Vorlauf. Wünschenswert wäre eine Entscheidung mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, um sowohl das Genehmigungsverfahren sicherzustellen als auch den Marktbeschickerinnen

und -beschickern ausreichenden Planungsvorlauf zu bieten. Je näher die Entscheidung an den Veranstaltungsbeginn rückt, desto unwahrscheinlicher ist eine Teilnahme der Betriebe aufgrund des finanziellen Risikos, das mit dem Wareneinkauf einhergeht. Auch die BSM als Veranstalterin kann das finanzielle Risiko, das mit den Verpflichtungen der Dienstleister einhergeht, um die Veranstaltung an sich umzusetzen als auch die coronabedingten Anforderungen zu erfüllen, nur für eine bestimmte Zeit abwenden. Je näher der Veranstaltungsbeginn rückt, desto höhere Kosten müssen unabhängig von einer Umsetzung getragen werden, für deren Ausgleich der BSM bei fehlenden Standgebühreneinnahmen kein Budget zur Verfügung steht.

 

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