Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16481-01-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Antrag der CDU-Fraktion vom 28. August 2021 (21-16481-01) wird wie folgt Stellung genommen:

 

In dem Beschlussvorschlag wird angeregt, die Betreuungssituation im Nordosten Braunschweigs schnellstmöglich und nachhaltig zu verbessern. Dazu soll vorrangig die Schaffung von U3-Betreuungsplätzen für die Ortsteile Waggum und Bevenrode und ein auf diesen Bereich ausgelegtes Modellprojekt mit generationsübergreifenden Nutzungsmodellen berücksichtigt werden.
 

Die gesamtstädtische Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Die letzte Veröffentlichung umfasst den Zeitraum 2019/2020 bis 2025/2026 (DS 20-13154).

 

Der Ausbau von Betreuungsplätzen orientiert sich grundsätzlich an den vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossenen Zielquoten. Im Krippenbereich liegt diese Zielquote aktuell bei 45 %. Basierend auf den stichtagsbezogenen Angaben im Kita-Kompass 2021/2022

(DS 21-16688) erreicht der Stadtbezirk 112 eine Versorgungsquote von 45,9 %.

 

Hinsichtlich der Betreuung unterdreijähriger Kinder ist dabei insbesondere zu beachten, dass die Angebote der öffentlich geförderten Betreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz rechtlich gleichwertig sind. Unterjährige Veränderungen in der Kindertagespflege sind auch aufgrund der Selbständigkeit von Tagespflegepersonen systemimmanent. 

 

Für die Erreichbarkeit eines Betreuungsplatzes gilt in der Rechtsprechung eine Entfernung von 5 km zum Wohnort oder eine Fahrtzeit von rd. 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln als zumutbar. Diese Kriterien gelten für alle Wohnlagen gleichermaßen. Eine Differenzierung zwischen innerstädtischer und peripherer Lage ist nicht vorgesehen und findet auch rechtlich keine Grundlage. Eine Benachteiligung peripherer Lagen ist nicht gegeben.

 

In eine Betrachtung der Kinderbetreuungssituation im Nordosten Braunschweigs sind entsprechend den vorgenannten Kriterien die umliegenden Stadtbezirke einzubeziehen.

 

Wenngleich sich die konkreten Betreuungsangebote der Kindertagespflege vor Ort kurzfristig verändert haben, zeigt sich in der Gesamtbetrachtung weiterhin eine vergleichsweise gute Versorgung im Nordosten der Stadt.

Zum nachfolgenden Kita-Jahr 2022/2023 erfolgt in der ev.-luth. Kindertagesstätte Dankeskirche in Kralenriede (angrenzender Stadtbezirk 332 Schunteraue) die abschließende Umwandlung der ehemaligen Familiengruppe in eine Krippengruppe, wodurch weitere Krippenplätze im Nordosten zur Verfügung stehen.

 

Das benannte Angebot zur Schaffung zusätzlicher Krippenplätze in der ev.-luth. Kindertagesstätte in Bevenrode hingegen ist nach Rücksprache mit der Koordinierungsstelle des Propsteiverbandes aufgrund der räumlichen/baulichen Voraussetzungen nicht kurzfristig umsetzbar.


Die unterschiedlichen Bedarfe der sozialen Infrastruktur werden im Rahmen der städtebaulichen Planung und Entwicklung grundsätzlich berücksichtigt. Gegenüber dem Ansatz zur Verknüpfung des Ausbaus von Kindertagesstätten mit der Entwicklung generationsübergreifender und flexibler Nutzungsmodelle besteht dabei grundsätzlich Offenheit.

 

Die bevorzugte Prüfung eines entsprechenden Modells auf der Kita-Vorbehaltsfläche im Baugebiet „Vor den Hörsten“ führt unweigerlich zu Verzögerungen anderer Vorhaben und ist aufgrund der weiterhin begrenzten Kapazitäten aus Sicht der Verwaltung nicht angezeigt.

 

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