Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16833

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Dem Ankauf des hälftigen Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss des Grundstücks Bohlweg 33 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt ist bereits zur Hälfte Miteigentümerin des Grundstücks Gemarkung Innenstadt,

Flur 13, Flurstück 144 (Bohlweg 33), verbunden mit dem Sondereigentum an den Obergeschossen. Die andere hälftige Miteigentümerin des Grundstücks hat der Stadt ihren Miteigentumsanteil zum Kauf angeboten, da sie selbst kein weiteres Interesse an der Nutzung des Objektes hat. Der angebotene Miteigentumsanteil ist verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Untergeschoss und Erdgeschoss mit einer Nutzfläche von rd. 225 m².

 

Die derzeitige Miteigentümerin ist bereit, ihren Miteigentumsanteil zu dem von der städtischen Stelle Grundstückswertermittlung ermittelten Verkehrswert zu veräußern. Zukünftig sollen in der Liegenschaft Teile der Stelle 32.41 untergebracht werden, um dort ein Bürgerbüro zu betreiben. Für die vorgesehene Nutzung sind nach dem Erwerb des Miteigentumsanteils noch Umbaumaßnahmen und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich.

 

Da sich das Objekt in unmittelbarer Rathausnähe befindet, verkehrlich sehr gut angeschlossen ist und die Stadtverwaltung bereits seit längerem nach geeigneten Räumlichkeiten zur Unterbringung von Teilen der Stelle 32.41 für ein Bürgerbüro sucht, empfiehlt die Verwaltung den Ankauf des Miteigentumsanteils, zumal sie dadurch alleinige Eigentümerin des Grundstücks wird und zukünftig unabhängig von anderen Eigentümern agieren kann.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise