Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16839
Grunddaten
- Betreff:
-
Abtretungserklärungen von Geflüchteten in Flüchtlingsunterkünften?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P² im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Integrationsfragen
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zur Beantwortung
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14.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der niedersächsische Flüchtlingsrat teilte in einer Pressemeldung am 15. Februar 2021 mit:
Auszug:
„[…] dass Bewohnende von Flüchtlingsunterkünften durch die Kommunen aufgefordert werden, sog. Abtretungserklärungen zu unterzeichnen. Mit diesen Abtretungserklärungen lassen sich die Kommunen „alle bestehenden und künftigen Einkommensansprüche“ der Bewohnenden – bspw. gegenüber Ihrem Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung – übertragen, um – vermeintliche – Gebührenschulden für die Unterbringung „unter Ausschaltung der Pfändungsfreigrenze“ direkt von den benannten Stellen einfordern zu können, und zwar auch dann, „wenn dadurch Pfändungsfreigrenzen unterschritten werden.
Sofern Bewohnende die „Abtretungserklärungen“ unterzeichnen, kann die Kommune unmittelbar z.B. auf ihr Erwerbseinkommen, das Arbeitslosengeld oder (selbst auch erst in ferner Zukunft) auf ihre Rente zugreifen. Der Zugriff kann sogar dann erfolgen, wenn die Betroffenen klagen und bestreiten, der Kommune (noch) Unterbringungsgebühren zu schulden.
Nach Unterschreiben der Abtretungserklärungen ist es den Kommunen möglich, auf sämtliche Gelder der Bewohnenden zuzugreifen, ohne ihnen auch nur einen Cent zum (Über)Leben belassen zu müssen. Die Kommunen rechtfertigen ihr Vorgehen damit, dass die Betroffenen eine „wirtschaftliche Gegenleistung erhalten.“ [1]
Dazu haben wir folgende Fragen:
1. Sind der Stadt die Kritikpunkte des niedersächsischen Flüchtlingsrates an den Abtretungserklärungen bekannt, wie steht sie dazu und wie geht sie mit dem Thema und den o. g. Abtretungserklärungen in der Praxis um?
2. In welchen Sprachen wurden die Abtretungserklärungen übergeben und wurden weitergehende mehrsprachige Erläuterungen dazu ausgehändigt?
3. Gab es eine Prüfung durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport zu den Vorwürfen des Flüchtlingsrates und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Außerdem bitten wir, uns Muster von solchen „Abtretungserklärungen“ wie sie in Braunschweig verwendet werden - zukommen zu lassen, inkl. den Erläuterungen. Vielen Dank.
Quellen:
[1] https://www.nds-fluerat.org/48199/aktuelles/gefluechtete-werden-durch-abtretungserklaerungen-betrogen/
