Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Dem Ersatzneubau für die Erweiterung der Grundschule Querum zur Vierzügigkeit und der Einrichtung einer Ganztagsinfrastruktur wird zugestimmt. Das als Anlage 2 beigefügte Standardraumprogramm für eine vierzügige Grundschule (grau eingefärbt) findet Anwendung.
  2. Dem Ersatzneubau einer 3-Fach-Sporthalle wird zugestimmt. Das als Anlage 3 beigefügte Standardraumprogramm für eine 3-Fach-Sporthalle (grau eingefärbt) findet Anwendung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation / geplantes Konzept

Aufgrund der Entwicklung der Baugebiete „Dibbesdorfer-Straße-Süd“ und „Holzmoor-Nord“ in Querum wird sich die Grundschule (GS) Querum perspektivisch bis 2025/26 voraussichtlich durchgängig vierzügig entwickeln. Zurzeit wird die Schule zwei- bis dreizügig - im laufenden Schuljahr mit elf Klassen und einem Schulkindergarten - geführt. Der Schule stehen im Bestand zehn allgemeine Unterrichtsräume (AUR) und zwei AUR in Form von mobilen Raumeinheiten zur Verfügung. Da die Schule gegenwärtig als Halbtagsschule arbeitet, soll sie im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau aufgrund der künftigen Schülerzahlentwicklung auch zur Ganztagsgrundschule ausgebaut werden. Gleichzeitig soll auch der Neubau einer 3-Fach-Sporthalle berücksichtigt werden, da auf dem Schulgrundstück bisher nur eine nicht DIN-gerechte 1-Fach-Sporthalle zur Verfügung steht.

 

Eine Prüfung verschiedener Varianten (siehe DS 21-15677-02 und 21-15753-01) hat ergeben, dass nur eine Variante, die einen Neubau der GS vorsieht, fristgerecht zum voraussichtlichen Erreichen der Vierzügigkeit der GS fertiggestellt werden kann. Zudem ermöglicht der Neubau auf dem Schulgrundstück, dass auf umfangreiche und kostenintensive Interimsmaßnahmen verzichtet werden kann. Es ist deshalb vorgesehen, einen Neubau für die GS sowie einen Neubau für eine 3-Fach-Sporthalle mit einer obenliegenden Tribüne für maximal 200 Besucher*innen zu errichten.

 

 

2. Standortentscheidung

 

Da im Schulbezirk der GS keine anderweitigen Flächen für einen Schul- und/oder Sporthallenneubau zur Verfügung stehen, sollen die Ersatzneubauten auf der Freifläche im südwestlichen Teil des Schulgrundstücks entstehen (Anlage 1, Lageplan). Diese Freifläche wird zurzeit im Wesentlichen von der Integrierten Gesamtschule Querum (IGS) genutzt. Durch den Neubau des Grundschulgebäudes und des Baus der 3-Fach-Sporthalle werden der IGS ihre bisher genutzte Freifläche mit Beachvolleyballfeldern, Bootshaus und Schulgarten nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Nach dem Auszug der GS in das neue Gebäude ist beabsichtigt, dass die IGS das bisherige Bestandsgebäude der GS und den bisherigen Schulhof der GS nutzt. Dafür wird im Rahmen der zukünftigen Planungen für die IGS ein Konzept erarbeitet werden, wie die Reduzierung der Freiflächen kompensiert und die Freiflächensituation verbessert werden kann (z. B. Tischtennisplatten, Streetball-, Beachvolleyball- oder Fußballkleinfeld).

 

Für die durch den Neubau der GS notwendige Verlegung des Freizeithauses, des Bootshauses und des Schulgartens sollen der IGS auf der jetzigen von der GS genutzten Schulhoffläche bzw. im Bestandsgebäude am Eichhahnweg genügend Flächen / Räume zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, das Freizeithaus auf der jetzigen Grünfläche so lange zu erhalten, bis ein Ersatz an geeigneter Stelle auf dem Grundstück zur Verfügung steht.

 

3. Sporthalle

 

Im Zuge des Ausbaus der GS ergeben sich am Standort zusätzliche Sporthallenbedarfe. Es ist geplant, die abgängige Bestandshalle abzureißen, um den durch die Vierzügigkeit erhöhten Bedarf an Sporthallenkapazitäten der GS sowie die aktuellen Bedarfe der IGS mit dem Neubau einer 3-Fach-Sporthalle weitestgehend abzudecken und damit den Buspendelverkehr der IGS zur Sporthalle Boeselagerstraße zu reduzieren. Der Sporthallenbau kommt somit beiden Schulen zugute. Aufgrund der räumlichen Begrenztheit des Areals wird die Tribüne im Obergeschoss geplant.

Mit dem Abriss der Sporthalle ist ein Vermögensabgang mit einem Wert von bis zu rd. 14 T€ Stand 31.12.2020) verbunden.

 

4. Raumprogramm für Schule und 3-Fach-Sporthalle

 

Grundlage für die Raumprogramme ist das vom Verwaltungsausschuss am 28.08.2018 beschlossene Standardraumprogramm für eine „Vierzügige Ganztagsgrundschule-Neubau“

(s. Anlage 2 / graue Einfärbung) sowie das ebenfalls vom Verwaltungsausschuss am 22.09.2020 beschlossene Standardraumprogramm r eine 3-Fach-Sporthalle (s. Anlage 3 / graue Einfärbung) mit obenliegender Tribüne.

 

5. Kosten und Finanzierung

 

Für den Bau der vierzügigen Grundschule Querum sowie einer 3-Fach-Sporthalle auf dem gemeinsamen Grundstück von GS und IGS werden ein grober Kostenrahmen von

rd. 23,832 Mio. € (Neubau Schulgebäude: rd. 13,9 Mio. €; Neubau Sporthalle: rd. 9,9 Mio. € inkl. Abrisskosten) sowie Beförderungskosten in Höhe von rd. 181 T€ für den Transport der Schülerinnen und Schüler in Ausweichsporthallen während der Bauphase angenommen. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 24,013 Mio. €.

 

Der Kostenrahmen beinhaltet Indexierungen bis zum Jahr 2024 (Realisierungsbeginn) und wird im weiteren Verfahren überprüft. Hinzu kommen noch Aufwendungen aus dem Vermögensabgang von max. 14 T€ (Stand 31.12.2020).

 

 

 

Im Haushaltsplan 2021 / IP 2020 – 2024 sind bei dem Projekt „GS Querum, Erweiterung und Einrichtung GTB / Neubau Schulsporthalle (4E.210276)“ die folgenden Haushaltsmittel eingeplant:

 

Gesamt

in T€

2020

in T€

2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

2024

in T€

Restbedarf

in T€

15.904,7

404,7

500

500

2.500

4.000

8.000

 

Im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 / IP 2021-2025 sind folgende Finanzraten vorgesehen:

 

Gesamt in T€

2021

in T€

2022

in T€

2023

in T€

2024

in T€

2025

in T€

Restbedarf in T€

24.013

904,7

50

1.500

4.000

4.000

13.558,3

 

Die verbindliche Darstellung der Projektkosten sowie deren Abbildung im IP erfolgt im Rahmen der Bauausschussvorlage zur Objekt- und Kostenfeststellung nach Vorliegen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der HOAI).

 

 

 

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Anlagen

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