Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16820
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Einführung eines flächendeckenden Sirenensystems: Aktueller Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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08.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Hintergrund
Der Katastrophenschutz obliegt nach § 2 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) den Kreisen und kreisfreien Städte als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises.
Dabei ist die schnelle und sichere Warnung der Bevölkerung im Gefahren- oder Katastrophenfall eine der zentralen und wichtigsten Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes. Die Sicherstellung obliegt nach § 6 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) i. V. m. § 2 NKatSG den Kreisen und kreisfreien Städten als Katastrophenschutzbehörden.
In Braunschweig können derzeit Warnungen an die Braunschweiger Bevölkerung per Rundfunk (Radio und Fernsehen), Presse, Sozialer Medien und per Warn-App des BBK „NINA“ herausgegeben werden. Zusätzlich können betroffene Stadtteile mit Einsatzfahrzeugen befahren und die Bevölkerung durch Lautsprecherdurchsagen gewarnt werden. Ein flächendeckendes Sirenennetz gibt es in der Stadt Braunschweig nicht mehr, seitdem die für den Zivilschutz vorgesehenen Sirenen nach Ende des Kalten Krieges vom Bund aufgegeben wurden.
Konkrete Planungen für Braunschweig
Das Gesamtkonzept zur Warnung der Braunschweiger Bevölkerung ist derzeit noch in Bearbeitung, es soll zum Jahresende 2021 den politischen Gremien vorgelegt werden.
Der zentrale strategische Ansatz des Konzeptes ist jedoch folgende zweistufige Alarmierung und Information der Bevölkerung:
1. Alarmierung der betroffenen Stadtteile durch Sirenen (Weckeffekt)
2. Information der Bevölkerung zur Gefahrenlage und Kommunikation konkreter Verhaltensmaßnahmen (Selbstschutz-Maßnahmen) durch Rundfunk, Apps und Lautsprecherdurchsagen
Dieses Konzept steht in Einklang mit den Erfahrungen aus dem bundesweiten Warntag am 10. September 2020 sowie aus den jüngsten Hochwasser- und Flutlagen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. In diesen Situationen wurde offenbart, dass die Warnungen über Rundfunk, Internet und Warn-Apps die Bevölkerung nicht flächendeckend und häufig verspätet erreicht, da der Weckeffekt fehlt. Für eine sichere Warnung der Bevölkerung im Gefahrenfall ist daher eine Kombination aus einem Sirenenalarm als „Weckruf“ und den über Rundfunk, Apps und Lautsprecherdurchsagen kommunizierten Verhaltensweisen für große Siedlungsbereiche, die zeitnah gewarnt werden müssen, unerlässlich. Die konkrete Notwendigkeit der umgehenden Warnung und Information der Bevölkerung besteht zum Beispiel bei der Freisetzung gefährlicher Stoffe und Güter, bei Bränden, Explosionen, Unwettern und Hochwasserereignissen sowie Verunreinigungen des Trinkwassers mit gefährlichen Stoffen.
Die Planung eines Sirenennetzes erfordert die ingenieurwissenschaftliche Berechnung von Beschallungsbereichen unter Berücksichtigung von Topographie und Bebauung, Bewertung von möglichen Sirenenstandorten unter immissionsschutzrechtlichen Belangen, Festlegung der benötigten Sirenentypen und nicht zuletzt die baustatische und -rechtliche Betrachtung der angedachten Standorte.
Zusätzlich bedarf die Anbindung der Auslöseeinrichtung an die vorhandene Leitstellentechnik eine profunde Kenntnis der verfügbaren Systeme und deren Leistungsmerkmalen. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich, die Fachplanung des Sirenennetzes extern zu beauftragen.
Erst im zweiten Schritt kann auf Grundlage der detaillierten Planung ein Sirenennetz errichtet werden. Dabei sind folgende Punkte in der Planung eines modernen, ausfallsicheren Sirenennetzes zu erfüllen:
- Einsatz von elektronischen Sirenen, die über die technische Möglichkeit zur akustischen Alarmierung und zur Durchführung von Sprachdurchsagen verfügen. Damit könnte die neue Strategie zur Alarmierung und gleichzeitigen Information der Bevölkerung optimal umgesetzt werden.
- Die Sirenen müssen einzeln, als lokaler Warnbezirk oder durch die Bildung eines ereignisbezogenen Warnbereichs (Polygon-Bildung) ansteuerbar sein. Dies verhindert, dass zu große Teile der Bevölkerung bei örtlich begrenzten Gefahrenlagen gewarnt werden.
- Um eine hohe Systemverfügbarkeit zu gewährleisten, muss die Auslösung der Sirenen an zwei technisch unabhängigen Auslöseorten (IRLS und Redundanzleitstelle) und über zwei unabhängige Auslösewege (BOS-Digitalfunknetz und POGSAG-Netz der Stadt Braunschweig) erfolgen können. Zusätzlich sind die Sirenen mit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) auszustatten, um auch oder gerade im Falle eines Stromausfalls die Bevölkerung warnen zu können.
- Über eine Dauerüberwachungseinrichtung muss die Systemverfügbarkeit mit Statusanzeige an einer Zentralstelle erfasst werden können.
Finanzielle Aspekte
Die Kosten für die Planungsleistung des Sirenennetzes berechnen sich aus den Honorarsätzen nach HOAI; sie werden durch die Verwaltung auf rd. 200.000 Euro geschätzt.
Die Gesamtprojektkosten sind in hohem Maße von der Anzahl der benötigten Sirenen sowie der tatsächlichen Ausführung abhängig und können daher derzeit auf Grundlage der Erfahrungen anderer KatS-Behörden sowie einer Schätzung der benötigten Standorte durch eine Fachfirma für Sirenenbau nur grob auf ca. 1,6 Mio. Euro beziffert werden.
Zur Realisierung des Sirenen-Warnsystems wird die Verwaltung folgende Finanzraten in die Haushaltsplanung einbringen:
2022: 200.000,- €
2023: 800.000,- €
2024: 800.000,- €
Nach der Erstellung der notwendigen Fachplanung ist demnach die Realisierung in den Jahren 2023 und 2024 möglich.
Weiteres Verfahren
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Sonderförder-programm für Sirenen und/oder Sirenensteuergeräte mit einem Gesamtvolumen von 88 Mio. Euro bis 2023 angekündigt, davon entfallen nach Königssteiner Schlüssel rd. 8 Mio Euro auf das Land Niedersachsen. Der Erlass des Ministeriums für Inneres Niedersachsen zur weiteren Verteilung der Fördermittel wird in Kürze erwartet. Erst wenn dieser vorliegt, kann eine verlässliche Aussage über die zu erwartende Fördersumme für die Stadt Braunschweig getroffen werden. Eine zusätzliche Förderung der Errichtung des Sirenennetzes durch das Land Niedersachsen wird nach derzeitigem Informationsstand nicht erwartet.
Die Verwaltung wird den politischen Gremien zum aktuellen Stand des Konzeptes resp. zur geplanten Umsetzung weiter berichten.
