Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16859
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuwendungen aus dem Corona-Bildungsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0500 Sozialreferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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16.09.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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17.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Den genannten Antragsstellerinnen und Antragsstellern wird gemäß der Anlage aus dem Corona-Bildungsfonds eine einmalige Zuwendung mit einer Gesamtsumme von 131.896,96 € gewährt.
Der Corona-Bildungsfonds wird um 31.896,96 € mit nicht verausgabten Mitteln aus dem Braunschweiger Schulmittelfonds aufgestockt, um alle Zuwendungen gemäß der Anlage gewähren zu können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz, die sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung ergibt, liegt beim Finanz- und Personalausschuss.
Die Angelegenheit der Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Schule ab einer Höhe von 5.000 € wurde nicht auf den Schulausschuss übertragen. Demnach ist der Finanz- und Personalausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen ab einer Höhe von 5.000 € in Zusammenhang mit dem Corona-Bildungsfonds zuständig.
Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung. Entsprechend dieser Richtlinie informiert die Verwaltung den Finanz- und Personalausschuss über ihre Entscheidungen zu den Projektanträgen mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 € (siehe Anlage).
Die Vergabe der Zuwendungen erfolgt auf Grundlage der Entscheidung des Fördergremiums, das für den Zweck der Mittelverteilung aus dem Corona- Bildungsfonds gebildet wurde. Das Fördergremium besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachbereiche 40,0400, 50 und 51 und hat ihre Entscheidung auf Grundlage festgelegter Förderkriterien getroffen.
Die Stadt Braunschweig hat gemäß Ratsbeschluss für das Jahr 2021 einmalig einen Corona-Bildungsfonds in Höhe von 100.000 € eingerichtet. Der Fonds soll einen Beitrag leisten Bildungsprojekte und -vorhaben der non- formalen und informellen Bildung zu fördern, die auf die Auswirkungen der Coronapandemie reagieren und im besonderen Maße die Bildungsteilhabe von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Bereichen fördern. Der pandemiebedingten Verschärfung von Bildungsungleichheit soll hiermit entgegnet und Unterstützung ermöglicht werden. Die Zuwendungen werden einmalig zur Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt (DS 21-16292).
Innerhalb der Frist vom 14. Juni bis 15. August 2021 sind 52 Anträge eingegangen. Weitere fünf Anträge sind nach Fristende eingegangen und können daher nicht berücksichtigt werden. Elf Anträge müssen wegen Nichterfüllung mehrerer Förderkriterien abgelehnt werden. Vier Anträge wurden wegen kurzfristiger anderer Finanzierungsmöglichkeiten durch die Antragsstellenden zurückgezogen.
37 Anträge erfüllen die Kriterien zur Förderung. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens übersteigt das aktuelle Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Corona-Bildungsfonds um 31.896,96 €. Um den coronabedingten Auswirkungen mit Hilfe des Bildungsfonds entgegenzutreten, ist es der Verwaltung ein wichtiges Anliegen, möglichst viele Vorhaben und Projekte für Kinder und Jugendliche mit Hilfe einer Zuwendung zu unterstützen. Der Rat der Stadt Braunschweig hat im April 2020 einer Umwidmung nicht verausgabter Mittel aus dem Schulmittelfonds zur Einrichtung einer Corona-Soforthilfe für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche zugestimmt (DS 20-13174). Diesem Grundsatzbeschluss folgend schlägt die Verwaltung vor, den Corona-Bildungsfonds mit einem Teil der nicht verausgabten Mittel des Schulmittelfonds für das Schuljahr 2020/21 auf 131.896,96 € aufzustocken, so dass alle Projektanträge, die die Förderkriterien erfüllen, bewilligt werden können.
Haushaltsmittel:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im städtischen Teilhaushalt 2021 des Fachbereichs Schule zur Verfügung. Zusagen und Auszahlungen aller Zuwendungen ab einer Höhe von 5.000 € erfolgen erst nach Beschluss des Finanz- und Personalausschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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261,7 kB
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