Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16653-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand bzgl. Erneuerung des Brückenbauwerks der Anschlussstelle Melverode an der A 36
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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zur Kenntnis
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08.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Helmut Rösner (BIBS) und Rainer Nagel (Die Linke) im Stadtbezirksrat 212
vom 06.08.2021 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Für die geplante Baumaßnahme an der Anschlussstelle Melverode mit Herstellung des Ersatzbauwerks BS 1 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) Geschäftsbereich Wolfenbüttel (Vorhabenträgerin) einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Die Stadt Braunschweig ist für dieses Vorhaben Planfeststellungsbehörde. Die o. a. städtische Stellungnahme erfolgte im Zuge des förmlichen Planfeststellungsverfahrens und liegt der Planfeststellungsbehörde vor. Es wird auf die Beschlussvorlage 21-16628 „Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau des Brückenbauwerkes 'BS 1' an der Autobahnausfahrt BS Melverode“ verwiesen.
Die Einzelheiten zu den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind den Unterlagen 9 und 19 des Planfeststellungsbeschlusses zu entnehmen. Die Pläne sind darüber hinaus einsehbar unter: braunschweig.de/planfeststellung.
Zu Frage 2 und 3:
Die Verwaltung verweist auf die Beschlussvorlage 21-16628, Unterlage Plan Nr. 9.2/1 sowie den Plan des verbleibenden Baumbestands auf der Nordostseite vom 24. August 2021, der als Anlage dieser Stellungnahme beigefügt ist.
Der Eingriff in den Baumbestand soll so gering wie möglich gehalten werden. Dazu wird es deshalb auch weiterhin kontinuierlich Abstimmungen zwischen der Planfeststellungsbehörde, der städtischen Fachverwaltung und der Vorhabenträgerin geben. Die Vorhabenträgerin wird darüber hinaus auf die Rodung der Fläche nordöstlich der östlichen Rampe verzichten. Auch bleiben die dort befindlichen vier Habitatbäume stehen, sodass nicht sechs – wie ursprünglich geplant – sondern zwei Bäume gefällt werden müssen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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