Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15332-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Biologischen/Ökologischen Station für das Stadtgebiet von Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Beschluss des Rates der Stadt „Einrichtung einer Biologischen/Ökologischen Station für das Stadtgebiet von Braunschweig“ (Drs. 21-15332) teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Vorab:
Die im Antrag benannten biologische Stationen in Nordrhein-Westfalen (NRW) dienen der Unterstützung des Landes bei der Erstellung von Naturschutzberichten für die Europäische Union im Rahmen der FFH-Richtlinie sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Die Schwerpunkte der Arbeit umfassen:
- Bestandserfassung ausgewählter Tiergruppen
- Vegetationskundliche Kartierungen
- Ermittlung von Standortdaten als Basis für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
- Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung
- Beratung und Betreuung von Nutzern
Die ökologischen Stationen in Niedersachsen sind das entsprechende Pendant und orientieren sich am Beispiel der biologischen Stationen von NRW mit einem nahezu identischen Aufgabenspektrum.
Die biologischen/ökologischen Stationen sollen u. a. auch als Vermittler zwischen dem ehrenamtlichen Engagement von Naturschutzverbänden und den Aufgaben hauptamtlicher Naturschutzbehörden dienen. Dafür bedarf es einer entsprechenden Vertrauensbasis, Netzwerkarbeit und Kooperationen, die sich erst im Laufe von Jahren entwickeln.
Die Organisationsstruktur der biologischen Stationen in NRW erfolgt über Naturschutzverbände oder über Trägervereine unter Beteiligung von Naturschutzverbänden und der jeweiligen Kommune. Das Land Niedersachsen hat sich für eine Trägerschaft der ökologischen Stationen durch die Naturschutzverbände entschieden.
Die Finanzierung der biologischen Stationen (NRW) als auch der ökologischen Stationen (Nds) erfolgt durch Landesmittel in Verbindung mit EU-Mitteln und Einwerbung von Drittmitteln.
Sachstand Betreuungssituation und –bedarf in Braunschweig:
Diesbezüglich wird vollumfänglich auf die in dieser Sache vorhergehende Vorlage Drs. 21-15332-01 Bezug genommen und verwiesen
Antragsverfahren und Rahmenbedingung:
Gemäß den Vereinbarungen zum Niedersächsischen Weg soll die Vor-Ort-Betreuung über ökologische Stationen des Landes zukünftig ausgeweitet werden. Dies kann durch Erweiterung der vorhandenen ÖNSA oder durch die Einrichtung von neuen Stationen erfolgen.
Entsprechend des Ratsauftrages wurde das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) von der Verwaltung insbesondere zu den Rahmenbedingungen und zum Verfahren angeschrieben.
In dem entsprechenden Antwortschreiben wurde u. a. sodann auf Folgendes hingewiesen:
„Gemäß Punkt 2. des Niedersächsisches Weges sind zur Sicherung einer naturschutzfachlich qualifizierten und kontinuierlichen Vor-Ort-Betreuung der Natura 2000-Gebiete bis 2025 etwa 15 weitere Einrichtungen zur Gebietsbetreuung zu schaffen, um die Umsetzung der Managementmaßnahmen zu unterstützen und somit die notwendige Gebietsbetreuung effektiv sicherzustellen.
Für die Förderung dieser weiteren Vor-Ort-Betreuungen stehen die Rahmenbedingen - in Anbetracht der o. g. noch laufenden Evaluation und noch zu klärender grundsätzlicher Fragen zur Ausgestaltung der Förderung - noch nicht konkret fest. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass diese sich in Grundzügen an der o. g. Richtlinie NAL und den Grundsätzen für die Vor-Ort-Betreuung orientieren werden.“
Mit Schreiben vom 09. August 2021 „Information zum Verfahren zur Förderung neuer Projekte zur Vor-Ort-Betreuung“ hat das MU weitergehend informiert bzw. die Rahmenbedingungen und Anforderungen konkretisiert. Dieses Schreiben liegt mit den entsprechenden Informationen anbei. Darauf wird Bezug genommen und verwiesen.
Sachstand und Weiteres Vorgehen:
Initiativen zur Ausweitung der Schutzgebietsbetreuung werden seitens der Stadt Braunschweig begrüßt und soweit möglich befördert. Dies ist seitens der Verwaltung auch bereits in Form eines Unterstützungsschreibens der Verwaltung zur Initiative einer Naturschutzorganisation für die Einrichtung einer neuen Station erfolgt. Im Laufe des weiteren Prozesses wurde dieser Antrag jedoch seitens der Naturschutzorganisation nicht weiterverfolgt, da insbesondere zu wenige Informationen seitens des Landes vorlägen und durch eine ökologische Station zu viel zusätzlicher Aufwand und Arbeit für die Ehrenamtlichen entstehen würde.
Allerdings plant die bestehende ÖNSA eine Erweiterung ihrer bereits bestehenden Station.
In diesem Rahmen ist es der Verwaltung gelungen, dass eine Betreuung von weiteren Natura 2000-Gebieten im Stadtgebiet (Mascheroder und Rautheimer Holz sowie Schapener Forst) durch die ÖNSA in ihrem Erweiterungsantrag aufgenommen worden ist, so dass auf diesem Wege - positive Antragsbescheidung durch das Land vorausgesetzt - sodann sämtliche betreuungsbedürftigen Gebiete der Stadt Braunschweig betreut würden. Der Erweiterungsantrag wurde seitens der ÖNSA fristgerecht eingereicht.
Die Finanzierung dieser Betreuungskulisse würde insoweit über das Land Niedersachsen erfolgen.
Um losgelöst vom o. g. Engagement der ÖNSA mit eigenen städtischen Mitteln eine kontinuierliche Vor-Ort-Betreuung der betreuungsbedürftigen Gebiete in Braunschweig wie im NSG Riddagshausen zu erreichen, wäre der Einsatz weiteren Fachpersonals erforderlich. Der Personal- und Sachmittelbedarf hängt von Anzahl, Größe und Komplexität der Betreuungsgebiete sowie dem Aufgabenspektrum und der Betreuungsintensität ab. Bei einem Betreuungsbedarf für - wie dargestellt - sechs weitere Schutzgebiete mit einer Fläche von insgesamt 945 ha, mit über das Stadtgebiet verteilten Lagen, wird von mindestens zwei zusätzlichen Stellen für das gesamte Stadtgebiet ausgegangen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den genannten Schutzgebieten unterschiedliche Lebensräume und Arten vorhanden sind, woraus sich spezifische Anforderungen und unterschiedliche Regelungen ergeben.
Die Errichtung einer neuen Station könnte grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet erfolgen, da auch die potentiellen Betreuungsgebiete über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind und somit die Lage des Einsatzortes von sekundärer Bedeutung ist.
Im Rahmen der derzeitigen Antragstellung der ÖNSA hat bereits ein Ortstermin mit Vertreter*innen der ÖNSA, der Verwaltung und einer Vertretung des Eigentümers eines derzeit ungenutzten Gebäudes am Madamenweg stattgefunden, um etwaige Nutzungsmöglichkeiten durch die ÖNSA im Rahmen Ihres Erweiterungsantrages zu eruieren. Seitens der ÖNSA besteht ein grundsätzliches Interesse an einer Gebäudenutzung. Weitergehende diesbezügliche Abstimmungen laufen aktuell im Rahmen des Antragsverfahrens zwischen dem Antragsteller „ÖNSA“ und dem Fördermittelgeber „Land“. Die Verwaltung unterstützt dabei den Erweiterungsantrag der ÖNSA. Weitergehende Informationen liegen der Verwaltung derzeit nicht vor. Über den weiteren Fortgang wird die Verwaltung berichten..
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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189,9 kB
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