Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-15933-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ladepunkte für Elektromobilität auf dem Welfenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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07.09.2021
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.05.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Allgemeine Einordnung
Die Verwaltung hat im Frühjahr 2021 ein Konzept in Auftrag gegeben, welches u. a. anhand der Faktoren Einwohnerdichte, (Elektro-) Kfz-Dichte pro Einwohner, Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtiger Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze ermittelt, wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte perspektivisch zunächst bis zum Jahr 2025 im Stadtgebiet Braunschweig benötigt werden und wie diese sinnvoll auf die verschiedenen Stadtteile zu verteilen sind.
Mit einer Zunahme der Zahl der Elektrofahrzeuge ist auch im Stadtbezirk 213 von einem erhöhten Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur auszugehen. Dieser lokale Bedarf wird im Rahmen des gesamtstädtischen Konzeptes berücksichtigt. Nach der Ermittlung der lokalen Bedarfe an öffentlicher Ladeinfrastruktur in den einzelnen Stadtteilen ist es vorgesehen, dieses Konzept einem privaten Betreiber für die Einrichtung und den eigenwirtschaftlichen Betrieb von Ladestationen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung zu stellen. Zur Gewährleistung eines fairen und transparenten Wettbewerbs gilt es, diesen Betreiber im Rahmen einer Ausschreibung zu ermitteln, sodass anschließend ein Konzessionsvertrag geschlossen werden kann. Bei der geplanten Ausschreibung geht es also nicht um die Erstellung eines Konzeptes (dieses befindet sich bereits in Bearbeitung), sondern um das Finden eines geeigneten Betreibers. Ausschreibung und Konzessionsvertrag werden – ebenso wie die Bedarfsermittlung – das gesamte Stadtgebiet inklusive der Stadtteile betrachten.
Weitere Informationen hierzu können DS 21-15810-03 entnommen werden.
Zu Frage 1.:
Die konkrete Standortfindung und –auswahl wird durch den Betreiber in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. Es ist zu erwarten, dass aus Betreibersicht insbesondere wirtschaftliche Gesichtspunkte wie eine hohe lokale Nachfrage und in der Folge eine hohe Auslastung sowie eine hohe Sichtbarkeit und technische Gesichtspunkte wie ausreichend freie Kapazitäten im Stromnetz, sodass hohe Anschlusskosten vermieden werden können, maßgeblich sein werden. Zugleich wird die Verwaltung bei der Standortwahl auf eine gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet und innerhalb der einzelnen Stadtteile sowie auf eine gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit achten.
Da die oben beschriebene Konzepterstellung noch nicht abgeschlossen ist, können derzeit noch keine Aussagen zum konkreten Bedarf in einem bestimmten Stadtteil gemacht werden.
Zu Frage 2.:
Die Veröffentlichung der gesamtstädtischen Konzessionsausschreibung ist für November 2021 vorgesehen. Zuvor ist eine Behandlung im Planungs- und Umweltausschuss vorgesehen, in deren Rahmen auch die ermittelten Bedarfe für das gesamte Stadtgebiet sowie die Stadtteile vorgestellt werden. Darüber werden anschließend auch die Stadtbezirksräte informiert. Der Abschluss des Konzessionsvertrages ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen, sodass anschließend mit der Abstimmung der Standorte und der baulichen Umsetzung begonnen werden kann. Eine konkrete zeitliche Aussage zur baulichen Umsetzung in einzelnen Stadtteilen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden, da dies von der Prioritätensetzung des Betreibers und von den konkreten noch festzulegenden Vertragsinhalten abhängt.
Zu Frage 3.:
Die Parkgarage auf dem Gelände des Klinikums Braunschweig wird nicht von der Verwaltung sondern von der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH errichtet und betrieben. Nach Auskunft der dortigen Projektleitung sind in der Parkgarage 50 Ladepunkte vorgesehen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Parkplätze, an denen diese Ladepunkte stehen werden, öffentlich zugänglich sein. Gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV) sind Ladepunkte an öffentlich zugänglichen Parkplätzen als öffentlich zugängliche Ladepunkte zu gestalten und zu betreiben.
