Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15373-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Neubaugebiet Heinrich-der-Löwe-Kaserne finden derzeit noch zahlreiche bauliche Aktivitäten statt, die zu einem hohen Aufkommen an Baufahrzeugen führen. Materialablagen an den Straßenrändern und parkende Privatfahrzeuge erschweren die Übersicht. Dabei erfolgt die Zuwegung noch über provisorische Baustraßen ohne speziell ausgewiesene Fußwege. Ein Schulwegplan als Empfehlung für einen sicheren Schulweg kann deshalb derzeit noch nicht erstellt werden. Im Schuljahr 2020/2021 wurde daher in Absprache mit der Polizei wegen der nicht sicheren Wege für Kinder die die Grundschule besuchen eine Taxenbeförderung auf Antrag eingerichtet.

 

Die inzwischen eingetretene Situation wurde gemeinsam mit der Polizei im Vorfeld des Schuljahres 2021/2022 erneut begutachtet. Es besteht Einvernehmen, dass die Situation unverändert fortbesteht, die Schulwege somit für Kinder im Primarbereich nicht sicher sind. Die Taxenbeförderung wird deshalb auf Antrag weiter eingerichtet.
 

Zu den Fragen aus der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.:

Ja, der Sachverhalt ist wie oben dargestellt richtig.

 

r die älteren Kinder an den weiterführenden Schulen ab Jahrgang 5, die ihren Schulweg überwiegend mit Bus/Bahn oder Fahrrad aus dem Baugebiet bis in die Innenstadt oder in andere Stadtteile zurücklegen, sieht die Polizei im Baugebiet keine Gefahren, die über das übliche Maß an Gefahren im Straßenverkehr hinausgehen. Insofern ist der Fußweg zumutbar.

 

Zu 2.:

Im Schuljahr 2020/2021 waren es maximal 18 Schüler*innen, zum Schuljahresende waren es 10. Für das kommende Schuljahr wurden die Eltern nochmals informiert. Anträge gehen in diesen Tagen noch ein.

 

Zu 3.:

Wegen aktuell noch laufender Vergabeverfahren kann der Preis aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht veröffentlicht werden.

 

Die Planungs- und Bauverwaltung haben die Möglichkeit der Erstattung der Kosten durch den Investor geprüft. Dies ist aufgrund des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages nicht möglich. Es wird angestrebt, künftige städtebauliche Verträge zu diesem Thema entsprechend anders abzufassen.
 

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