Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15866-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Diese Stellungnahme knüpft an die Stellungnahme 21-15866-01 an. Die in der Anfrage

21-15866 vom 22.04.2021 formulierten Fragen wurden mit der Bitte um Stellungnahme an das Niedersächsische Ministeriumr Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gesendet.

Die Stadt hat folgende Auskunft erhalten:

 

Zu Frage 1:

Bei den Empfehlungen der TÜV NORD EnSys Hannover GmvbH& Co. KG handelt es sich nicht um behördliche Auflagen. Der korrekte sachliche Zusammenhang ist in Frage 2 der Anfrage 21-15866 zitiert. Zur Abarbeitung der 18 Empfehlungen wurde von Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH u. a. ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept vorgelegt.

 

Zu Frage 2:

Im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat der TÜV SÜD Industrie Service GmbH als zugezogene Sachverständige gemäß
§ 20 des Atomgesetzes (AtG) die Nachweisführung zur Begrenzung der Exposition durch Störfälle überprüft.

 

Die Überprüfung ist abgeschlossen. Die Sachverständige stellte in ihrer Stellungnahme vom 29.03.2021 fest, dass mit den vorgelegten Unterlagen grundsätzlich bestätigt werden konnte, dass ausreichende Vorsorge gegen Störfälle und auslegungsüberschreitende Ereignisse getroffen wurde. Sie bestätigte unter Berücksichtigung ihrer Auflagenvorschläge die Abarbeitung aller 18 Empfehlungen der TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG.

 

Zu Frage 3:

Mit Bescheid vom 17.05.2021 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz nachträgliche Auflagen zur Begrenzung der Exposition durch
Störfälle erlassen. Damit wurden u. a. gebäude- und nuklidspezifische Einschränkungen der Aktivität festgeschrieben.


 

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