Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16846

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Verwaltung teilte in der DS 21-16658 komprimiert mit, dass zwei Spielplatzanalysen für das gesamte Stadtgebiet erstellt wurden, mit der Zielsetzung eine Planungsgrundlage für die qualitative Verbesserung der Spielräume zu schaffen, um die vorhandenen Spiel-, und Begegnungsräume kind- und jugendgerecht zu sichern und zu entwickeln. [1]

Darin heißt es unter den Flächenbedarfen, dass die Mindestanforderung bei 2,8 m²/EW liegt. In den hochverdichteten Stadtbezirken Östliches Ringgebiet (1,2 /EW), Innenstadt (1,8 /EW), Viewegsgarten-Bebelhof (0,9 /EW) und Nordstadt (0,8 /EW) wird diese Vorgabe nicht einmal annähernd erreicht.

Unter dem Punkt Strategische Empfehlungen het es:
Dabei ist es nicht erforderlich, die Spielflächenbedarfe allein über das Spielplatzangebot abzudecken. Vielmehr sollen auch andere Flächen für freies und unbestimmtes Spiel - z. B. Grünflächen, Wald, öffentlicher Straßenraum - zur Verfügung stehen. Damit kann eine quantitative Unterversorgung mit Spielflächen, z. B. in stark verdichteten Stadtteilen, durch die Gestaltung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden."

Vor diesem Hintergrund fragen wir an:

1. Gibt es bereits Ideen oder Vorstellungen, welcher öffentliche Straßenraum und/oder Schulhof in den Stadtbezirken Östliches Ringgebiet (1,2 /EW), Innenstadt (1,8 /EW), Viewegsgarten-Bebelhof (0,9 /EW) und Nordstadt (0,8 /EW)  mitgenutzt werden könnte, um die dortige quantitative Unterversorgung auszugleichen?

2. Wann und wo werden die gesamten Ergebnisse der Spielraumanalysen veröffentlicht und sofern dies nicht vorgesehen ist: Was spricht gegen diese Transparenz?

 

Aufbauend auf den Bewertungen der gesamten Ergebnisse der Spielraumanalysen wurden Planziele, Maßnahmenempfehlungen und Priorisierungen für die einzelnen Spielplätze entwickelt.

3. Ist der Behindertenbeirat in diese Planziele und Maßnahmenempfehlungen einbezogen worden oder findet dies erst im weiteren Abstimmungsprozess zu den Spielplatzkonzeptionen statt?

Quelle:
[1] https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1021567

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