Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16190-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Pflege der Liegenschaften der Ortsfeuerwehren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 37 Fachbereich Feuerwehr; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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16.06.2021
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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23.06.2021
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15.09.2021
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2021 (21-16190) wie folgt Stellung:
Winterdienst:
Der gesamtstädtische Winterdienst wird vom Fachbereich Stadtgrün und Sport koordiniert. Dabei geht es nicht nur um den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, sondern auch um den Winterdienst an und auf städtischen Grundstücken.
An allen städtischen Liegenschaften wie auch die der der freiwilligen Feuerwehren erfolgt die Winterdienstleistung in erster Linie entlang der Gehwege im öffentlichen Straßenraum zur Erfüllung der Anliegerpflichten gemäß Straßenreinigungssatzung. Wenn darüber hinaus von den Nutzern der Grundstücke ein Bedarf angemeldet wird, werden auch Zuwegungen und Stellflächen auf den Grundstücken von Schnee geräumt und bei Glätte gestreut.
In Anlehnung an die Straßenreinigungsverordnung werden die winterdienstlich behandelten Flächen werktags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr Schnee- und eisfrei gehalten.
Die Winterdienstleistungen an und auf den städtischen Grundstücken haben zur Zeit einen Umfang von 140 km Räumstrecke in einer Breite von 1,5 m. Davon werden mehr als 80 km durch städtisches Personal in Eigenregie bearbeitet und zusätzlich 60 km an Unternehmen vergeben. Um zu gewährleisten, dass alle Flächen zu den o. g. Zeiten geräumt sind, beginnt der Einsatz je nach Wetterlage ab 04:00 Uhr morgens. Alle am Winterdienst beteiligten Fachbereiche und Unternehmen werden dann einheitlich über ein Alarmierungsportal bereits um 03:00 Uhr alarmiert, sodass ein rechtzeitiges Ausrücken sichergestellt ist.
Im vergangenen Winter hat es bei den beauftragten Unternehmen teilweise Probleme bei der Durchführung des Winterdienstes gegeben. Dazu zählten auch die 30 Liegenschaften der freiwilligen Feuerwehren. Sofern hier, was die winterdienstliche Behandlung dieser Liegenschaften angeht, noch Optimierungsbedarf besteht, wird zur nächsten Winterdienstperiode organisatorisch und logistisch nachgesteuert mit dem klaren Ziel, dass bei winterlicher Wetterlage alle freiwilligen Feuerwehren geräumte Abstellflächen für Privat-PKW zur Verfügung stehen und die Zufahrt auf die Grundstücke sowie das Ausrücken auf der jeweiligen Liegenschaftsfläche sichergestellt sind. Hierzu wird es auch noch Gespräche mit dem FB 37 sowie Vertretern der freiwilligen Feuerwehren geben.
Eine Einstufung aller Straßen, an denen Grundstücke der freiwilligen Feuerwehren liegen in die Priorität 1 ist aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Letztendlich muss nicht nur das Ausrücken der Feuerwehren zu jeder Tages- und Nachtzeit sichergestellt sein, sondern auch die Erreichbarkeit des Einsatzortes. Da aber nicht alle Straßen der Stadt in die Priorität 1 eingestuft werden können, muss die notwendige Einsatzbereitschaft durch geeignete vorhandene Fahrzeuge bzw. ergänzende Maßnahmen (z. B. Schneeketten) sichergestellt werden.
Grünpflege
Bezüglich der Grünflächenpflege wird in der Begründung des Antrages davon ausgegangen, dass die Zuständigkeit unklar ist bzw. auf mehrere Organisationseinheiten der Verwaltung verteilt.
In der Vergangenheit gab es in der Tat Zuständigkeiten der Fachbereiche 20.2, 65 und 67.
Die Zuständigkeiten wurden jedoch neu geordnet, sodass diese auch für Außenstehende klar zu erkennen sind.
Auf allen städtischen bebauten Liegenschaften ist jetzt der Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement ausschließlich für das Gebäude zuständig und der Fachbereich Stadtgrün und Sport für den gesamten Außenbereich.
Für die Grünflächenpflege bedeutet dies, dass für alle Liegenschaften der Freiwilligen Feuerwehr ein Pflegeangebot gemäß der Standardpflege, wie sie auch für Schulen und Kindertagestätten erbracht wird, gemacht wird. Diese Pflegeleistungen umfassen:
" 12-mal mähen aller Rasenflächen als Gebrauchsrasen in der Vegetationsperiode von April bis November,
" 2-mal schneiden der Strauchpflanzungen und Bodendecker der jeweiligen Pflanzenart und den Erfordernissen angepasst,
" 2-mal schneiden vorh. Heckenelemente,
" 2-mal krauten aller Pflanzflächen um unerwünschte Beikräuter zu beseitigen.
" 1-mal zum Ende der Vegetationsperiode Laub von den Rasenflächen entfernen.
Allen Ortsfeuerwehren die Pflege der Außenanlagen dauerhaft und verpflichtend zu übertragen, wäre mit einer zusätzlichen Belastung der ehrenamtlichen Mitglieder verbunden und könnte zu einer Überlastung des Ehrenamtes führen. Mit diesem Pflegeangebot kann sichergestellt werden, dass auch Übungsflächen wie sie z. T. vorhanden sind, in einem nutzbaren Zustand gehalten werden.
Sollten einzelne Ortsfeuerwehren den Wunsch haben, ihre Außenanlagen in der Qualität eines Hausgartens zu pflegen, wie es auch heute bereits der Fall ist, kann diese zusätzliche unterstützende Pflegeleistung in Abstimmung mit dem FB 67 gerne eingebracht werden.
Einzelnen Ortsfeuerwehren das erforderliche Pflegeequipment einschl. Aufsitzmähern zur Verfügung zu stellen, würde zu höheren Kosten in der Unterhaltung führen da solche Geräte mit nur einer relativ kleinen Fläche nicht ausgelastet werden können.
Die Verwaltung empfiehlt aus den vorstehend ausgeführten Gründen deshalb, den Antrag abzulehnen, da im Winterdienst definitiv nachgesteuert wird und in der Grünflächenpflege aus Sicht der Verwaltung kein höherer Pflegestandard angesetzt werden muss als der oben beschriebene, der durch externe Beauftragungen sichergestellt und überprüft wird.
Sollten die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister den Eindruck haben, dass der oben beschriebene Standard nicht erreicht wird, so sind sie aufgefordert, dies der Stelle 37.14 Freiwillige Feuerwehr zu melden, damit dem Hinweis nachgegangen werden kann.
