Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16932

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Hintergrund

Im Dezember 2020 hatte der Rat im Schulterschluss mit benachbarten Landkreisen und Gemeinden sowie dem Regionalverband (RGB) eine Resolution verabschiedet, in der er von der Landesregierung aus verschiedenen Gründen forderte, bei der aktuellen Änderung und Ergänzung des LROP auf die Sicherung der regionalen Ölschieferlagerstätten als Ziele oder Grundsätze der Raumordnung zu verzichten und die Flächen stattdessen bspw. zum Schutz von Natur und Landschaft festzulegen. In seiner Stellungnahme zum in Änderung befindlichen LROP hat der Rat diese Haltung 2021 noch einmal bekräftigt, um dadurch einen (bevorrechtigten) Abbau des Ölschiefers zu verhindern.

 

Aktueller Sachstand Abstimmung

Im Juli dieses Jahres hatte die Verwaltung über den aktuellen Sachstand informiert

(21-16509) und eine erneute Beschlussfassung durch den Rat nach der Sommerpause in dieser Sache vorgeschlagen, da die bislang vom RGB vorgeschlagene Vorgehensweise der bisherigen Positionierung des Rates in der Sache widerspricht. Inzwischen hat der RGB mit dem Land den nachfolgend beschriebenen Kompromiss ausgehandelt:

  1. Die im LROP-Entwurf geplanten Festlegungen zu den Ölschiefer-Lagerstätten werden auf dem LROP 2017 in Abschnitt 3.2.2 Ziffer 06 Sätze 12 bis 15 basieren. Die bestehenden LROP Festlegungen werden jedoch fortgeschrieben und ergänzt.
  2. Die Regelungen im LROP 2017 zu Natura 2000 bleiben bestehen und sind somit im RROP als Vorranggebiete überlagernd zur Festlegung Ölschiefer zu übernehmen.
     
  3. Als Ziel der Raumordnung werden im LROP die Umstände näher bestimmt, bis zu deren Eintritt der Abbau von Ölschiefer unzulässig ist. Als nähere Beschreibung des Zeitpunkts, der das Ende der langfristigen Sicherung des Rohstoffvorkommens und damit eine Abbaumöglichkeit eröffnet, wird ein „absehbarer Energienotstand“ definiert. Die Feststellung eines absehbaren Energienotstands wird unter dem Vorbehalt einer Landtagsentscheidung gestellt.
  4. Vorhaben, die nur auf beschränkte Zeit errichtet werden, sind möglich, solange und soweit sie der späteren Rohstoffgewinnung nicht widersprechen (LROP 2017 in Abschnitt 3.2.2 Ziffer 06 Satz 15)

 

  1. Hinsichtlich einer Verortung von Kompensationen im Bereich der Ölschiefer-Lagerstätten werden im LROP keine Regelungen getroffen. Das ML ist der Auffassung, dass bereits die Regelungen im LROP 2017 dortigen Kompensationen nicht entgegenstehen. Dieser Sachverhalt wird ergänzend im LROP erläutert.

 

  1. Den gemeindlichen Belangen wird durch eine Ausnahmeregelung gemäß § 6 Abs. 1 ROG Rechnung getragen. Die Zielausnahme im LROP-Entwurf eröffnet für die an die Ölschieferlagerstätten angrenzenden Ortsteile bei nachgewiesenem Bedarf die Möglichkeit einer randlichen Siedlungsentwicklung. Der Umfang orientiert sich insbesondere an den Vorgaben der Eigenentwicklung. Für die Ortsteile Schandelah, Hordorf und Flechtorf ergeben sich so Entwicklungsoptionen für Wohnen. Für ortsansässige Gewerbebetriebe ermöglicht dies Erweiterungen zur Betriebssicherung und -erweiterung.

 

Einschätzung dieses Kompromisses 
Primäres Ziel der Resolution war, den Ölschieferabbau aus Klimaschutzgründen zu unterbinden. Die weitere Abstimmung mit dem Land hat gezeigt, dass dem Land rein rechtlich nicht erlaubt ist, im Rahmen der Landesplanerischen Festlegungen im LROP die Vorgaben des Bergbaurechts zu ignorieren und das Vorranggebiet ganz herauszunehmen.

 

Der vorgeschlagene Kompromiss berücksichtigt aus Sicht der Verwaltung sehr weitgehend die Ziele der Stadt, den Abbau von Ölschiefer so unwahrscheinlich wie möglich zu machen, insbesondere einen Abbau aus rein wirtschaftlichen Interessen zu unterbinden. Zudem sollen zeitlich begrenzte Vorhaben, ebenso möglich gemacht werden wie überlagernde Nutzungen für Naturschutzzwecke (Ausgleichsmaßnahmen, Natura 2000).

 

Insofern sind aus Sicht der Verwaltung die mit der Resolution verbundenen Ziele weitgehend erreicht worden, so dass eine erneute Beschlussfassung des Rates in dieser Sache entbehrlich erscheint.

 

Weiteres Verfahren

Es bleibt abzuwarten, ob der so ausgehandelte Kompromiss nach der Ressortabstimmung des Landes in der Form auch tatsächlich Gegenstand des LROP-Entwurfes wird. Die Stadt Braunschweig wird im Zuge der voraussichtlich im Herbst stattfindenden Beteiligung Stellung beziehen und die beabsichtigte Stellungnahme den Gremien vorab zur Entscheidung vorlegen.


 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise