Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16885

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Unterzeichnung der Edinburgh Erklärung wird zugestimmt.

 

Beschlusskompetenz:

 

Im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG handelt es sich bei der Unterzeichnung der Edinburgh Erklärung um eine Angelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ rufen Städte, Kommunen und Landkreise zur Unterzeichnung der Edinburgh Erklärung auf. Diese ist der Vorlage beigefügt.

 

Im Rahmen des sogenannten Edinburgh-Prozesses wurde die Edinburgh Erklärung veröffentlicht, um die Interessen von subnationalen Regierungen sichtbar in die internationale Biodiversitätspolitik zu tragen. In der Erklärung wurden in zehn Punkten geeignete Maßnahmen verfasst, wie die Biodiversitätspolitik und die biologische Vielfalt lokal gefördert werden können:

 

  1. Anerkennung des Wertes der Natürlichen Lebensgrundlagen und Einbeziehung des Naturkapitals in die […] lokalen Planungs-, Management- und Governance-Instrumente;

 

  1. Durchführung geeigneter Maßnahmen, mit denen die Ziele und Aktionsziele des Post-2020 GBF [Global Biodiversity Framework] erreicht werden;

 

  1. Abstimmung der Strategien und Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie unserer Bemühungen in Monitoring und Berichterstattung mit den nationalen Strategien und Aktionsplänen […];

 

 

  1. Verstärkte Mobilisierung von Ressourcenr Investitionen in Maßnahmen zur Biodiversität […] und Schaffung von Anreizen für positive Ergebnisse;

 

  1. Integration und durchgängige Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in allen öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Sektoren, um eine größere ökologische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit zu erreichen (Mainstreaming);

 

  1. Kommunikation, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit mit besonderen Anstrengungen zur mehrsprachigen Bereitstellung von Wissen; 

 

  1. Stärkung der Befähigung zur Umsetzung naturbasierter Lösungen (NBS) sowie grüner und blauer Infrastrukturen, insbesondere durch ökosystembasierte Ansätze, als Beitrag zu einem grünen Wiederaufbau nach der COVID-19-Pandemie;

 

  1. Schaffung von Möglichkeiten für den Wissensaustausch auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene sowie zwischen allen gesellschaftlichen Bereichen;
  2. Austausch bewährter Verfahren auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene zur wirkungsvollen Umsetzung transformativer Maßnahmen;

 

  1. Herstellung von Konvergenz mit anderen zwischenstaatlichen Abkommen und Prozessen, zur Beförderung ambitionierter und innovativer Maßnahmen auf subnationaler, städtischer und lokaler Ebene, zum gegenseitigen Nutzen aller Beteiligten.

 

Die zehn verfassten Maßnahmen [1 - 10] der Selbstverpflichtung zur Stärkung der Biodiversität werden bereits mehrheitlich durch die Stadt Braunschweig umgesetzt:

 

  • Die Stadt Braunschweig bringt eine Biodiversitätsstrategie auf den Weg, welche Ziele und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität im siedlungsnahen Bereich festlegt (vgl. Drs. 17-03566). Die Strategie soll noch im Laufe des Jahres 2021 veröffentlicht werden. (Die Strategie erkennt den Wert der Natürlichen Lebensgrundlagen an [1.], sie erarbeitet geeignete Maßnahmen, um die Ziele des Post 2020 GBF (Entwurfsfassung) zu erreichen [2.], die Strategie steht im Einklang mit nationalen Strategien und Aktionsplänen [3.], durch ihre Kapitel zu „privatem Engagement“ und ihre Veröffentlichung trägt sie zur Kommunikation, Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit bei [6.])

 

  • Die Stadt Braunschweig mobilisiert Ressourcen für Investitionen [4.]. Beispielsweise stellt sie Fördermittel zur Verfügung, welche Projekte zum Schutz und zur Förderung der Biodiversität beitragen (z. B. der Ökotopf mit einer Fördersumme von aktuell 150.000 €). Zudem hat die Stadt Braunschweig im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kultur- und Naturerbes (Landschaftswerte)“ Fördermittel in Höhe von über 3 Mio. € eingeworben, welche für Maßnahmen zur Biodiversität, des Biotopverbundes, des Artenschutzes im urbanen Raum sowie Gestaltungsmaßnahmen unter ökologischen Gesichtspunkten eingesetzt werden können. Der Förderzeitraum läuft noch bis zum 31. Mai 2022.

 

  • Es gibt bereits einen Arbeitskreis Biodiversität, welcher sich aus den lokalen Naturschutzträgern und Vertreter*Innen der Verwaltung zusammensetzt. In diesem werden Ideen zur Förderung der Biodiversität auf lokaler Ebene ausgetauscht und diskutiert [8.]

 

  • Öffentlichkeitswirksame Events wie der lange Tag der Stadtnatur oder der Naturschutzpreis tragen zur Information der Bürger*Innen bei und bieten einen Raum für Kommunikation [6.].

 

  • Durch die Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ ist die Stadt Braunschweig über den Newsletter stets über neuste Entwicklungen informiert und steht auf Seminaren im Austausch mit anderen Bündnispartnern [8.]. Hier werden auch immer wieder Maßnahmen und Projekte vorgestellt, die zum Wandel in eine biodiversitätsfördernde Zukunft beitragen können [9.]

 

Weitere Punkte wären für die Stadt Braunschweig unter Mitwirkung aller betroffenen Organisationseinheiten umsetzbar. Diese wären u. a.:

 

  • Weiterer Ausbau der Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten in der Stadtplanung und insbesondere bei städtischen Vorhaben (grüne Infrastruktur, Nistmöglichkeiten, Auswahl der Bepflanzung, Ausgestaltung und Pflege der Freiflächen) zur Stärkung der Biodiversität im öffentlichen Sektor [5.]

 

  • Auszeichnung mit dem Label „StadtGrün naturnah“ durch angepasste Pflege des Stadtgrüns als geeignete Maßnahme, die Biodiversität zu fördern [2.]

 

  • Evaluation der Biodiversitätsstrategie in etwa 5 Jahren zur Überprüfung, welche Maßnahmen sich bewährt haben und ob die Strategie noch den aktuellen Anforderungen der Umweltpolitik entspricht [2., 3., 9., 10.]

 

 

Fazit:

 

Die Unterzeichnung der Edinburgh Erklärung wird seitens der Verwaltung begrüßt.

 

Da die Stadt Braunschweig einerseits u. a. Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ ist und zum anderen im Laufe des Jahres 2021 die städtische Biodiversitätsstrategie veröffentlicht werden soll, würde sich die Unterzeichnung der Edinburgh Erklärung passend in den bereits in Braunschweig beschrittenen Weg, der Stärkung der Biodiversität, einfügen bzw. diesen abrunden. Die Unterzeichnung der Selbstverpflichtung unterstreicht insoweit den „Willen zur Tat“, ohne dem Zwang einer gesetzlichen Regelung zu unterliegen. Die Umsetzung aller Maßnahmen beruht auf freiwilliger Basis und liegt in den jeweils zuständigen Organisationseinheiten.

 

I. A.
 

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Anlagen

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