Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16795-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion P² vom 27.08.2021 [21-16795] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Für den Bereich der zentralen Server werden aktuell Räume in verschiedenen Brandabschnitten der Rathaus-Liegenschaft genutzt. Es handelt sich dabei um den Altbau und den Zusatzbau. Der Standort Rathaus ist mit unterbrechungsfreien Stromversorgungen mit 30 Minuten Überbrückungszeit für die zentralen Server und die zentralen Komponenten der Telefonanlage ausgestattet, eine Ersatzstromanlage oder eine externe Einspeisestelle ist jedoch nicht vorhanden. Die Überbrückungszeit ermöglicht ein automatisches Herunterfahren der Server aber keinen Weiterbetreib der IT und der Telefonie im Falle eines Ausfalls der Stromversorgung des Rathauses. Netzersatzanlagen gibt es derzeit nur für Liegenschaften der Feuerwehr wie das FLZ und die Feuerwache Süd.

 

Für den Neubau des Businesscenter III (BC III) ist in dem dortigen Serverraum eine Fremdeinspeisung für eine mobile Netzersatzanlage vorgesehen. Es bestehen jedoch auch Abhängigkeiten von externen Dienstleistern (z. B. für SAP), auf deren Übertragungswege kein Einfluss besteht.

 

Für die Sanierung des Rathaus-Neubaus strebt die Verwaltung an, dort eine Redundanz zum Server-Raum im BC III einzurichten und diesen ebenfalls mit USV und Einspeisestelle auszustatten.

 

Zu Frage 2:

Für weitere Betrachtungen wäre zunächst die Erstellung eines Notfallkonzeptes erforderlich. Denkbar wäre eine Notstromversorgung des Rathauses, in dem alle im Notfall erforderlichen Kräfte zusammengezogen werden. Die Kosten für die Netzersatzanlage im FLZ, einem Gebäude mit vergleichbarem Leistungsbedarf wie das Rathaus, betrugen ca. 180T€.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

            


Zu Frage 3:

Welche Büro- und Besprechungs-Räume im Katastrophenfall für eine Nutzung mit IT und Telefonie seitens der Stromversorgung vorbereitet sein müssen, ist bislang nicht abschließend definiert. Für die Aufstellung des unter 2. genannten stadtweiten Konzeptes für die Verwaltung im Falle eines Stromlos-Szenarios ist mittelfristig geplant, eine stadtweite Projektgruppe einzurichten.



 

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