Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16792-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung einer Ersthelfer-App?!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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08.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 27.08.2021 [21-16792] wird wie folgt Stellung genommen:
Ersthelfer-Apps dienen dazu, das versorgungsfreie Intervall zwischen dem Eintritt eines Herz-Kreislaufstillstandes und dem Eintreffen des Rettungsdienstes durch adäquate Erste-Hilfe-Maßnahmen zu überbrücken. Im Leitstellengebiet der IRLS Braunschweig wird für den Landkreis Peine bereits die Applikation des Vereins „Mobile Retter e.V.“ genutzt.
Bereits im Jahr 2017 gab es eine Anfrage zu Ersthelfer-Apps in Braunschweig (17-05306). Damals lagen noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit solcher Applikationen vor.
Es ist bei der Umsetzung zu beachten, dass Ersthelfer eine definierte Mindestqualifikation benötigen. Diese muss in regelmäßigen Abfragen sichergestellt werden.
Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die App des Vereins „Mobile Retter e.V.“ wird bereits im Leitstellengebiet genutzt. Die Erkenntnisse aus dem Landkreis Peine könnten im Bereich der Technik genutzt werden. Des Weiteren könnten Mitarbeiter der Hilfsorganisationen (ASB, DRK, JUH und MHD) sowie der Freiwilligen Feuerwehren, die bereits Rettungsdienstqualifikationen besitzen, ohne weitere Qualifikationen ehrenamtlich tätig werden. Für externe interessierte Teilnehmer muss ein Schulungs- und Qualifizierungssystem aufgebaut und unterhalten werden. In vielen Gebietskörperschaften wird diese Dienstleistung durch eine beauftragte Hilfsorganisation ausgeführt. Die teilnehmenden Personen fungieren rechtlich als Verwaltungshelfer.
Im Landkreis Peine wird für die Durchführung der mobilen Retter eine zusätzliche 0,5 VK-Stelle benötigt. Laut Angaben aus dem Landkreis Peine fallen dort Gesamtkosten von ca. 27.000 € jährlich (Material-, Softwareinfrastruktur-, Werbungskosten) zzgl. Personalkosten an.
Zu Frage 2:
Mittlerweile werden Ersthelfer-Apps in einigen Städten verwendet. Die Möglichkeit, Erfahrungsberichte aus anderen Großstädten mit einem ähnlichen Stadtbild zu erhalten, besteht. Hierfür wurden die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Osnabrück, Ingolstadt, Gütersloh, Essen und Bielefeld angefragt. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Aufgrund der IRLS-Anbindung und der regionalen Nähe bietet sich zusätzlich der Vergleich zum Landkreis Peine an. Dort wird erfolgreich das System der Mobilen Retter genutzt. Ebenso liegen hier bereits evaluierte Ergebnisse vor. Hieraus kann der Nutzen – zusätzlich zu den First-Responder-Einheiten – für das Stadtgebiet Braunschweig evaluiert werden.
Zu Frage 3:
Das Konzept Mobile Retter informiert über verfügbare AED-Geräte, welche sich in der Nähe des Notfallortes befinden. Allerdings müsste hierzu ein Kataster der AED-Geräte aufgebaut und auch die Zugänglichkeit für die Mobilen Retter beschrieben werden.
