Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16901

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Die Stadt Braunschweig tritt der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

Die Entscheidung über den Beitritt zur beschriebenen Initiative fällt gemäß

§ 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG in die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses (Lückenkompetenz). Der Beitritt zur Initiative entfaltet eine Ausstrahlungswirkung, die über eine persönliche politische Meinungsäußerung des Oberbürgermeisters hinausgeht und auch nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung zu zählen ist. Der Planungs- und Umweltausschuss wirkt lediglich vorberatend, weil die Unterzeichnung der beigefügten Erklärung nicht zur Umsetzung einer konkreten Verkehrsplanung verpflichtet, d. h.

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 g der Hauptsatzung nicht greift.

 

Sachstand:

Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat die Initiative von sieben Mitgliedstädten „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ (Anlage 1 - Papier der Städteinitiative) im Juli 2021 begleitet. Weitere Städte können der Initiative beitreten.

 

Straßenverkehrsbehörden dürfen gemäß Straßenverkehrsordnung die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen bisher nur in sehr begrenztem Rahmen auf Werte unter 50 km/h reduzieren. Dies gilt selbst dann, wenn es eine klare politische Positionierung der jeweiligen Kommuner z. B. Tempo 30 auf bestimmten Hauptverkehrsstraßen gibt.

 

Mit Zeichnung des Positionspapieres des Deutschen Städtetages setzen sich Kommunen für mehr Sicherheit, für Lärmreduzierung, r Luftreinhaltung und mehr Aufenthaltsqualität im Straßenverkehr ein, indem die Entscheidungsbefugnis über die Anordnung von Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen, wenn es vor Ort als sinnvoll erachtet wird auf die Kommune übertragen wird. Es geht aber nicht um einen Automatismus für eine niedrigere zulässige chstgeschwindigkeit. Es geht vielmehr darum, den Kommunen vor Ort die Entscheidungsmöglichkeit einzuräumen, individuell und ortsspezifisch entscheiden zu können. Die Ausweisung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen hat die Stadt Braunschweig auch bisher schon im engen Rahmen der bisherigen rechtlichen Möglichkeiten vorgenommen; z. B. auf dem Bohlweg.

 

Im Positionspapier heißt es: „Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet.“

 

Im Rahmen des Mobilitätsentwicklungsplans (MEP) wird ein strategisches, leistungsfähiges Hauptverkehrsnetz (für jedes Verkehrsmittel) erarbeitet. Daraus werden sich grundsätzliche Handlungsbedarfe und Planungsprämissen ableiten lassen, anhand derer dann auch über die jeweils angemessene zulässige Höchstgeschwindigkeit entschieden werden könnte, soweit die Initiative der Städte vom Bund aufgegriffen wird.

 

Der Beitritt zu dieser Initiative ist somit ein Signal an den Bundesgesetzgeber, den Akteuren vor Ort in den Städten mehr Handlungsmöglichkeiten zu geben – für eine angemessene und nachhaltige Verkehrsplanung.

 

Die Entscheidung, ob den Kommunen die angestrebten planerischen Freiheiten tatsächlich eingeräumt werden, liegt beim Bund.


 

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Anlagen

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