Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15206-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.

Im Bereich der Bezirksgeschäftsstellen gibt es ein jährliches Budget für Schönheitsreparaturen i. H. v. 6.000 € und i. H. v. 7.100 € für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen. Darüber hinaus gibt es ein Budget für die Instandhaltung von städtischen Gebäuden, aus dem nach Priorisierung der Bedarfe (z.B. Verkehrs-sicherungspflicht, Brandschutz usw.) die Maßnahmen festgelegt werden, die im jeweiligen Haushaltsjahr umgesetzt werden können.

 

Zu 2. und 3.

Die Verwaltung plante, 2021 dem Wunsch des Stadtbezirksrats nachzukommen und die Saallüftung zu erneuern. Da sich jedoch nach der Mängelfeststellung der tatsächliche Aufwand als erheblich höher erwies als ursprünglich geplant, ist eine Realisierung in diesem Jahr nicht möglich. Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Erneuerung der Lüftung im Haushalt 2022 berücksichtigt werden kann. Da mit der Maßnahme erst nach der Freigabe des Haushalts voraussichtlich Mitte 2022 begonnen werden kann, ist mit einer Umsetzung nicht vor dem ersten Halbjahr 2023 zu rechnen.

 

Grundsätzlich bleibt es dem Stadtbezirksrat unbenommen, Anträge zu den Haushaltsberatungen zu stellen und damit die aus seiner Sicht wünschenswerte bzw. erforderliche Finanzierung bestimmter Sanierungsarbeiten aus städtischen Mitteln zu beantragen.

 

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