Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16198-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel vom 4. Juni 2021 (DS-21-16198) teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

An dem aktuell in Planung befindlichen Standort am Domagkweg ist ein Angebot für Skater mit den Lärmschutzerfordernissen nicht vereinbar. An dem Standort werden unter Auswertung der zwischenzeitlich abgeschlossenen Kinder- und Jugendbeteiligung lärmemissionsarme Angebote geplant, die unter Erhalt des prägenden Baumbestandes in die Grünfläche integriert werden sollen. Vor der baulichen Umsetzung wird die Planung dem Stadtbezirksrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Weil am Standort Domagkweg der im Rahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung geäußerte Wunsch nach einer Skateranlage nicht umgesetzt werden kann, sind ergänzend die vorhandenen Jugendplätze im Kanzlerfeld (Standorte Bundesallee/Breitscheidstraße und Theodor-Francke-Weg/Paracelsusstraße) hinsichtlich möglicher Standortpotentiale untersucht worden. Ergebnis der Prüfung ist, dass Skateanlagen an diesen Standorten mit 4,50 m bis 6,50 m hohem Lärmschutz zu der dort angrenzenden Wohnnutzung abgeschirmt werden müssten, um die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und genehmigungsfähig zu werden. Die Errichtung derart hoher Lärmschutzanlagen für die nachträgliche Integration eines Skateangebotes an einem der Standorte ist unverhältnismäßig. Die vorhandenen Jugendplätze bieten insofern derzeit keine Möglichkeit für ein Skateangebot.

 

Als prüffähige Optionen verbleiben damit nur noch Standorte, die dem Siedlungsrand vorgelagert sind, z. B. südlich des Regenrückhaltebeckens im Süden des Kanzlerfeldes oder im Osten vor dem Ortsrand „Am Buchenberg“. Losgelöst von weiteren Prüf- und gegebenenfalls auch Grunderwerbserfordernissen müsste an diesen Standorten ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Jugendplatz an diesen Stellen überhaupt erst zu schaffen. In welchem zeitlichen Rahmen ein solches Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden könnte und mit welchem Ergebnis, kann derzeit nicht zuverlässig prognostiziert werden.

 

Aktuell besteht insofern keine Möglichkeit, zeitnah ein Skateangebot im Kanzlerfeld zu schaffen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Gründe, die zum Ausschluss der Fläche als Ersatzstandort für den mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Franz-Rosenbruch-Weg“ (OE 39) überplanten Bolzplatz geführt haben (zu beachtende Abstände zu den über die Fläche verlaufenden Hochspannungsfreileitungen bezüglich elektromagnetischer Strahlung, erforderliche Abstände zur Wohnbebauung bezüglich Lärmschutz), schließen auch hier eine Skateanlage aus. Aufgrund der

Geräuschentwicklung beim Betrieb einer Skateanlage sind die Lärmschutzerfordernisse grundsätzlich noch höher als bei einem Bolzplatz.

 

Zu Frage 3:

 

Die Bedarfsermittlung für Kinder- und Jugendspielflächen erfolgt auf Grundlage der DIN 18034 als Flächenbedarf bezogen auf definierte Spielplatzbereiche.

 

Die Ausgestaltung und spezifischen Nutzungsangebote auf den Spielflächen basieren regelmäßig auf einer vorlaufenden Kinder- und Jugendbeteiligung. Die darin formulierten Wünsche und Ideen für die Ausstattung einer Spielfläche fließen in die Ausbauplanung ein, soweit sie unter den sonstigen zu beachtenden Rahmenbedingungen (insbesondere Immissionsschutz, Baurecht, verfügbare Fläche und Finanzmittel) am jeweiligen Standort realisierbar sind.

 

Die Bedarfsdeckung bzw. Versorgungssituation mit Kinder- und Jugendspielflächen wird prinzipiell aus der Gegenüberstellung von ermitteltem Bedarf und vorhandenem Angebot beurteilt. Diese Beurteilung bezieht sich auf das Angebot an Spielflächen allgemein, nicht auf spezielle Nutzungsangebote auf den Flächen. Eine spezifische Bedarfs- und Versorgungsanalyse hinsichtlich Skateranlagen auf Jugendspielflächen gibt es insofern nicht. Es gibt grundsätzlich auch keinen rechtlichen Anspruch auf spezielle Angebote auf den Jugendspielflächen, da diese - wie oben ausgeführt - verschiedenen Parametern unterliegen und damit an vielen Stellen aus rechtlichen Gründen gar nicht umsetzbar wären.

 

Für eine gute Erreichbarkeit sollten Jugendspielflächen in der jeweiligen Bedarfsgröße im zugehörigen Spielplatzbereich zur Verfügung stehen und gemäß DIN 18034 in einem Entfernungsradius von 750 m liegen. Da Skateranlagen tendenziell von älteren Jugendlichen und auch organisiert in Gruppen aufgesucht werden, die bereits relativ mobil sind (Schul- und Freizeitmobilität) und einen deutlich erweiterten Bewegungsradius haben, kann nach Einschätzung der Verwaltung eine Erreichbarkeit dieser speziellen Angebote auch in einem größeren Entfernungsradius angenommen werden.

 

Im Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel gibt es zwei Jugendplätze mit einem Skateplatz. Diese befinden sich in den Stadtteilen Lamme („Lammer Heide“) und Ölper („Biberweg“). Ergänzend gibt es noch eine kleinere Skatebahn auf den Jugendspielflächen „Birnbaumskamp“ im Neubaugebiet Lammer Busch-Ost. In den angrenzenden Stadtbezirken Weststadt und Westliches Ringgebiet stehen im Westpark/nördlich Wilhelm-Bracke-Gesamtschule sowie am Ringgleis/Westbahnhof weitere Jugendplätze mit Skateangeboten zur Verfügung, die in einem Entfernungsradius von 5 km das Angebot insbesondere für die südlich, östlich und zentral im Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel gelegenen Stadtteile weiter ergänzen.

 

Zusammenfassend bewertet die Verwaltung die Bedarfsdeckung der Stadtteile im Stadtbezirk Lehndorf-Watenbüttel mit einem spezifischen Skateangebot als ausreichend. Dabei stellt sich das Angebot in den südlich, östlich und zentral im Stadtbezirk gelegenen Stadtteilen aufgrund eigener stadtteilbezogener Angebote bzw. einer größeren Nähe zu Angeboten in der Umgebung besser dar als in den nördlichen Stadtteilen.

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