Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16814-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Zu a)

 

Die Verwaltung hat die Klassenräume in Braunschweig vermessen und lüftungstechnisch bewertet. Aus der Bewertung geht hervor, dass ca. 200 Räume mit einer mechanischen Lüftungsunterstützung (Lüfter) ausgestattet werden. Bei Räumen, die ausreichende Werte erreichen, aber nahe des Grenzbereichs liegen, sind intelligente Raumluftgüteampeln vorgesehen, die auf die individuellen Gegebenheiten in den Klassenräumen reagieren können. Hiervon werden ca. 160 Stück benötigt. Um auf Sondersituationen reagieren zu können (z. B. Anwesenheit von gesundheitlich vorbelasteten Schülerinnen und Schülern) sollen darüber hinaus 40 Geräte bestellt werden. Die zusätzlichen Geräte sollen nach Abfrage in den Schulen zum Einsatz kommen.

 

Bereits im letzten Jahr wurden über 200 herkömmliche CO2-Ampeln angeschafft, die in erster Linie dazu dienen, die 20-5-20 Regel zum Lüften zu überprüfen und auf die Klassenräume zugeschnittene Lüftungskonzepte zu entwickeln. Ein dauerhafter Verbleib in den Klassenräumen ist dabei nicht notwendig, die Ampeln können zwischen den Räumen getauscht werden. Eine Ausstattung aller Klassenräume mit Infektionsampeln ist daher derzeit nicht vorgesehen.

 

 

Zu b)

 

Bei Neubauten und grundlegenden Umbauten wird zukünftig im Rahmen der Planung geprüft, welche technischen sinnvollen Möglichkeiten bestehen, einen erhöhten Luftwechsel oder eine Lüftungsunterstützung zur Verbesserung der Raumhygiene zu erzielen. Die Lösungen und Kosten werden im Rahmen der Objekt- und Kostenfeststellung dem Bauausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.

 

 

 

 

 

Zu c)

 

Die Verwaltung beabsichtigt die Förderprogramme von Bund und Land soweit es möglich ist auszuschöpfen. Die Stadt wollte jedoch die seit langem angekündigte Förderrichtlinie, die erst Ende August veröffentlicht wurde, nicht abwarten und hat bereits im Juli den Auftrag für die Fensterlüfter erteilt, um möglichst schnell mit der Ausrüstung der Klassenräume beginnen zu können. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn war möglich. Nach Vorliegen der konkreten Fördermöglichkeiten muss nun geprüft werden, welche von der Verwaltung angestoßenen Maßnahmen förderfähig sind. Ein Förderantrag wird gestellt.

 

Von privaten Spenden von Geräten wird abgesehen, da es für die Schulen in städtischer Trägerschaft ein Gesamtkonzept gibt, für das spezifische Geräte eingesetzt werden (Fensterlüfter nach dem Göttinger Modell für nicht ausreichend zu belüftende Räume, Raumluftgüteampeln für Räume im Grenzbereich, UVC-Filter in besonderen Ausnahmefällen). Der Wartungsaufwand wäre zudem sehr hoch, wenn unterschiedliche Geräte verwendet würden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der Schulträger für eine gleichwertige Ausstattung aller städtischen Schulen zuständig ist. Dabei orientiert sich der Schulträger an der Bedarfslage. Eine Orientierung an der Finanzkraft der jeweiligen Elternschaft ist daher zu vermeiden.
 

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