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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16825

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird Bezug genommen auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen vom 3. Juni 2021
(DS 21-16177: „Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH – Wirtschaftliche Entwicklung und Nutzung vorhandener Potentiale“).

 

Zur Thematik Flugsicherung für kleinere Flughäfen sind in jüngster Vergangenheit weitere Entwicklungen festzustellen:

 

So traten die maßgeblichen Änderungen des Luftverkehrs-Gesetzes (LuftVG), nach denen zukünftig der Bund für bestimmte Flughäfen die Kosten für die flugsicherungstechnischen Einrichtungen übernimmt, am 6. Juli 2021 in Kraft.

 

Am 9. August 2021 ist die auf dem LuftVG basierende entsprechende Änderungs-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Kraft getreten.

 

Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH findet hierbei Berücksichtigung.

D. h., ab dem 1. September 2021 wird die Differenz aus den Kosten für die Flugsicherung und den von den Flughafennutzern zu zahlenden Flugsicherungsgebühren seitens des Bundes, in dem Umfang der ihm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, getragen. Ein Anspruch auf Erstattung des vollen Differenzbetrages oder einer bestimmten Kostenhöhe besteht dabei nicht. Im Bundeshaushalt sind hierfür insgesamt für das Jahr 2021 20 Mio. € bereitgestellt und für die Folgejahre jeweils 50 Mio. €.

 

Es ist daher ab diesem Zeitpunkt mit einer finanziellen Entlastung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (und somit der Gesellschafterinnen) zu rechnen.

 

Die Geschäftsführung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH sieht derzeit allerdings angesichts der ungewissen Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie noch davon ab, die voraussichtlichen Einsparungen für das vierte Quartal 2021 und das Jahr 2022 zu quantifizieren.


Es kann auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend gesagt werden, ob die o. g. Haushaltsmittel des Bundes auskömmlich sind oder ob eine Restbelastung weiter bei der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH verbleibt.

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