Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16614

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die an Schulen eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte der Stadt Braunschweig und die des Landes Niedersachsen stehen an allen Braunschweiger Schulen in guter und enger Kooperation. Sie verfolgen dennoch gemäß ihren rechtlichen Vorgaben unterschiedliche Ziele und sprechen verschiedene Zielgruppen an. So ergänzen sie sich hinsichtlich ihrer jeweiligen Ziele und Aufgaben.

 

a)      Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung (Land Niedersachsen)

 

Das Land bezeichnet die Tätigkeit seiner eingesetzten Fachkräfte als soziale Arbeit in schulischer Verantwortung. Die soziale Arbeit der Landesmitarbeiterinnen und

-mitarbeiter an Schule ist gemäß RdErl. d. MK vom 1. August 2017 innerschulisch ausgerichtet, sie soll eine erfolgreiche Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Unterricht und am Schulleben ermöglichen. Beratung und Begleitung findet vor allem innerhalb des Schulsystems statt. Die möglichen Angebote und Maßnahmen betreffen Aufgaben im schulischen Kontext und sollen die Schulleitung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen, den der Schule gegebenen Bildungsauftrag (§ 2 NSchG) zu erfüllen.

 

Zielgruppe:

 

Alle Schülerinnen und Schüler

 

Zielsetzung:

 

Erfolgreiche Teilnahme am Unterricht und am Schulleben

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

Beratung (z. B. der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern)

Einbeziehung in Handlungsfelder je nach schulischen Erfordernissen (z. B. Gewalt- und Konfliktprävention, Gestaltung des Ganztagsangebotes, Förderung des interkulturellen Zusammenlebens)

 

 

 

 

 

b)      Kommunale Schulsozialarbeit (Stadt Braunschweig)

 

Die eingesetzten Fachkräfte der Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, erfüllen jugendhilfliche Aufgaben. Für jugendhilfliche Belange, bspw. die schulbezogene Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit (Hilfen für die schulische Ausbildung) gemäß § 11 (3) und § 13 (1) SGB VIII, sieht der Gesetzgeber die Zuständigkeit bei den Kommunen (vgl. bspw. „Vereinbarung zwischen der Niedersächsischen Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich“ vom 12. Dezember 2016). Unterstützung an Schülerinnen und Schülern findet einzelfallorientiert und mit gezielter Einbindung außerschulischer Strukturen statt.

 

Zielgruppe:

 

Alle Schülerinnen und Schüler in besonderen Lebenslagen,

wie z.B. von Armut betroffene Schülerinnen und Schüler,

Schülerinnen und Schüler alleinerziehender Eltern oder

Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

 

Zielsetzung:

 

Bildungsgerechtigkeit und Teilhabe

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

Einzelfallhilfe (z. B. langjährige Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler)

Individuelle jugendhilfliche Angebote nutzbar machen („Jugendamt in der Schule“)

Aufsuchende Arbeit (z. B. Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten, Ausbildungsunternehmen)

 

Personalverteilung

 

An weiterführenden Schulen in kommunaler Trägerschaft werden ca. 28.000 Schülerinnen und Schüler beschult.

 

Innerschulische Unterstützung erhalten sie derzeit durch gut 24 Vollzeitstellen des Landes, die im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ von voraussichtlich Oktober 2021 bis Juli 2023 durch vier weitere Vollzeitstellen ergänzt werden. Die Schulen, denen diese vier Stellen zugewiesen werden, stehen fest und werden in der folgenden Auflistung berücksichtigt. Die Landesmitarbeiterinnen und mitarbeiter arbeiten die Ferienzeit in der Regel ein und stehen während der Ferien nur eingeschränkt zur Verfügung. Auf jeweils eine Vollzeitstelle kommen durchschnittlich ca. 1.000 Schülerinnen und Schüler. Fachverbände gehen von einer notwendigen Quote von 1:150 Schülerinnen und Schüler aus.

 

Jugendhilfliche Unterstützung geben derzeit 17 Vollzeitstellen, die ab 2022 im Rahmen eines Ausbauplans bis 2025 um 13 Vollzeitstellen ergänzt werden. Die Reihenfolge der Schulen, denen die 13 Stellen angeboten werden, steht noch nicht fest, da die der Verteilung zugrundeliegenden jugendhilflichen Parameter einer Schule jährlich erfasst werden und der Stellenausbau in Stufen erfolgen wird. Daher sind 13 Stellen in der folgenden Auflistung als „wird bei Bedarf angeboten“ vermerkt. Die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten auch während der Schulferien mit ihrer Zielgruppe. Jeweils eine Vollzeitstelle ist nach Realisierung des Ausbauplans für durchschnittlich ca. 933 Schülerinnen und Schüler eingerichtet.

 

Legt man die Gesamtzahl aller Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter nach Abschluss des Ausbauplanes zugrunde, so ergibt sich für alle ca. 28.000 Schülerinnen und Schüler eine gemittelte Betreuungsquote von 1:480.

 

 

 

Stellenumfang (1=Vollzeitstelle)

Schulform

Schulname

a)      Soziale Arbeit in schulischer Verantwortung

b)      Kommunale Schulsozialarbeit

Hauptschule

Pestalozzistraße

1

1

Hauptschule

ningen

1

1

Hauptschule

Sophienstraße

1

1

Realschule

Georg-Eckert-Straße

1 (10/21-07/23)

1

Realschule

John-F.-Kennedy-Platz

1 (10/21-07/23)

1

Realschule

Maschstraße

1 (10/21-07/23)

1

Realschule

Nibelungen

1,75

1

Realschule

Sidonienstraße

1 (10/21-07/23)

1

Gymnasium

Gaußschule am Löwenwall

0,75

1 *

Gymnasium

Hoffmann-v.-Fallersleben-Schule

 

1

Gymnasium

Kleine Burg

1

1

Gymnasium

Lessinggymnasium

 

1 *

Gymnasium

Martino-Katharineum

 

1 (ab 09/21)

Gymnasium

Neue Oberschule

 

1 *

Gymnasium

Raabeschule

1,5

1 *

Gymnasium

Ricarda-Huch-Schule

 

1 *

Gymnasium

Wilhelm-Gymnasium

0,5

1

Berufsbildende Schule

Berufsbildende Schulen V

1

1 *

Berufsbildende Schule

Heinrich-Büssing-Schule

1

1 *

Berufsbildende Schule

Helene-Engelbrecht-Schule

1

1

Berufsbildende Schule

Johannes-Selenka-Schule

1

1

Berufsbildende Schule

Otto-Bennemann-Schule

1

1

IGS

Franzsches Feld

2

1 *

IGS

Heidberg

2

1 *

IGS

Querum

1

1

IGS

Sally Perel Gesamtschule

2

1

IGS

Wilhelm-Bracke

2,5

1 *

rderschule

Astrid-Lindgren-Schule

0,75

1 *

rderschule

Hans-Würtz-Schule

 

1 *

rderschule

Oswald-Berkhan-Schule

 

1 *

* wird je nach Bedarf ab 2022 im Rahmen des Ausbauplanes angeboten

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