Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16696
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsüberlassung Gemeinschaftshaus Broitzem
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Antrag des SV Broitzem, das Erdgeschoss im Gemeinschaftshaus Broitzem zur Durchführung von Energy-Dance jeden Mittwoch von 18:15 bis 19:15 Uhr ab dem 6. Oktober 2021 dauerhaft zu nutzen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nutzungsvereinbarung zu treffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 25. Juli 2021 hat der SV Broitzem die Nutzung des Gemeinschaftshauses Broitzem mittwochs von 18:15 Uhr bis 19:15 Uhr für Übungsstunden der neuen Abteilung Energy-Dance beantragt.
Nach Inaugenscheinnahme durch den Vereinsvorsitzenden und die Übungsleiterin ist das Erdgeschoss für die Durchführung von Energy-Dance geeignet und soll dauerhaft jeden Mittwoch dafür in Anspruch genommen werden. Der beantragte Nutzungszeitraum steht nach dem aktuellen Belegungsplan des Gemeinschaftshauses zur freien Verfügung.
Nach den gültigen Entgelttarifen für die Gemeinschaftshäuser ist bei einer Vereinsvermietung ein Stundentarif von 5 Euro zu erheben.
Gem. § 93 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung und § 2 Abs. 2 der Miet-und Benutzungsordnung entscheidet über Dauernutzungen bezirklicher Einrichtungen der Stadtbezirksrat in eigener Zuständigkeit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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355,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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